Allgemeine Berichte | 27.12.2017

Carl-Burger-Schule - Berufsbildende Schule Mayen

Schulformen an der BBS Mayen

Weiterführende Bildungsgänge mit qualifiziertem Sekundarabschluss I -

Mayen. Es folgt eine Übersicht über die angebotenen Schulformen an der BBS Mayen.

Schulformen im Überblick

Berufliches Gymnasium – Bildungsgänge Wirtschaft sowie Gesundheit/Soziales. Aufnahmevoraussetzungen: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Notendurchschnitt mindestens 3,0; Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens „ausreichend“) oder Versetzungszeugnis nach Klasse 11 eines Gymnasiums bzw. die Berechtigung nach § 15 der LVO über die Integrierten Gesamtschulen oder Nachweis der besonderen Voraussetzungen nach § 8 a, Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes. Dauer: drei Jahre (Vollzeit), Abschluss: Allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Berufsoberschule I, Bildungsgang für Wirtschaft - Vollzeitform. Aufnahmevoraussetzungen: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) und eine abgeschlossene, dem Bildungsgang entsprechende, betriebliche Berufsausbildung in Verbindung mit einem Abschlusszeugnis der Berufsschule oder eine schulische Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis. Dauer: ein Jahr (Vollzeit). Abschluss: Fachhochschulreife

Duale Berufsoberschule - Teilzeitform. Aufnahmevoraussetzungen: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Abschluss der höheren Berufsfachschule oder einer Fachschule. Dauer: ein bis zwei Jahre (Teilzeit), Abschluss: Fachhochschulreife.

Höhere Berufsfachschule - Fachrichtung Handel und E-Commerce, - Fachrichtung Sozialassistenz. Aufnahmevoraussetzung: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife). Dauer: zwei Jahre (Vollzeit). Abschluss: Staatlich geprüfte(r) kaufmännische(r) Assistent(in) bzw. staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in). Anmerkung: Diese Bildungsgänge führen im Vollzeitunterricht zu einer schulischen Berufsqualifikation und erweitern die Allgemeinbildung. Schüler/innen dieser Bildungsgänge können die Fachhochschulreife erwerben, wenn sie am naturwissenschaftlichen Unterricht und an der Fachhochschulreifeprüfung erfolgreich teilnehmen und ein halbjähriges einschlägiges, gelenktes Praktikum absolvieren oder eine zweijährige einschlägige Berufstätigkeit bzw. Berufsausbildung nachweisen. Eine abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung ist dem Praktikum und der Berufstätigkeit gleichgestellt.

Berufsfachschule I - Fachrichtung Hauswirtschaft/Sozialwesen - Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung. Aufnahmevoraussetzung: Abschlusszeugnis der Hauptschule. Dauer: ein Jahr (Vollzeit). Abschluss: Die Berufsfachschule I vermittelt eine fachrichtungsbezogene berufliche Grundbildung, die vom weiteren Berufsschulbesuch befreit, falls kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.

Berufsfachschule II. Aufnahmevoraussetzungen: Erfolgreicher Abschluss der Berufsfachschule I - Notendurchschnitt: mindestens 3,0 - und in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens zweimal die Note „befriedigend“. Dauer: ein Jahr (Vollzeit). Abschluss: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlere Reife).

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Aufnahmevoraussetzungen: Weibliche Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis. Dauer: ein Jahr (Vollzeit). Abschluss: Hauptschulabschluss - Befreiung vom weiteren Besuch der Berufsschule, wenn kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.

VIII. Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Heilerziehungspflege. Aufnahmevoraussetzungen: Qualifizierter Sekundarabschluss I und eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Sozialassistentin/-assistenten oder eine abgeschlossene mindestens zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem Beamtenverhältnis oder eine abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerkordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind und/oder einem zu pflegenden Angehörigen oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit. Ferner ist die Vorlage eines Ausbildungsvertrages mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe erforderlich. Dauer: drei Jahre. Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Heilerziehungspfleger(in).

Fachschule Altenpflege - Fachrichtung Altenpflege. Aufnahmevoraussetzungen: Qualifizierter Sekundarabschluss I (Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, zum Beispiel Hauptschule Klasse 10, BF II) oder Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem Abschluss als Altenpflegerhelfer/in oder als Krankenpflegehelfer/in, Ausbildungsvertrag mit einer Altenpflegeeinrichtung. Dauer: drei Jahre. Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Altenpfleger(in). Für die Fachrichtung Altenpflegehilfe gelten andere Aufnahmebedingungen.

Fachschule Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik. Aufnahmevoraussetzungen: Ein qualifizierter Sekundarabschluss I und eine abgeschlossene mindestens zweiährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung zur „Staatlich geprüften Sozialassistentin“/zum „Staatlich geprüften Sozialassistenten“ oder eine Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, das mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertig ist oder eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder das mindestens dreiährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem zu pflegenden Angehörigen oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit im sozialpädagogischen Bereich (eine einschlägige mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes können darauf angerechnet werden). Dauer: drei Jahre (zwei Unterrichtsjahre mit zwei integrierten Blockpraktika plus einjähriges fachpraktisches Berufspraktikum). Abschluss: Staatlich anerkannte(r) Erzieher(in).

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