Allgemeine Berichte | 25.04.2016

Infoabend fand erneut guten Zuspruch

Schwerbehindertenrecht praxisnah erläutert

Kempenich. Die Online-Medien vermitteln heutzutage viele Informationen, ganz ersetzen können sie das persönliche Gespräch, in dem auf den Einzelfall eingegangen werden kann, aber nicht. Diese Erkenntnis verdeutlicht der Infoabend zum Schwerbehindertenrecht im „Alten Bahnhof“ in Kempenich. Viele der etwa 20 Teilnehmer nutzen den Abend zu gezielten Fragen an Klaus Groß vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Der erwies sich nicht nur als profunder Kenner der Materie, sondern auch als jemand, dem die Anliegen der Betroffenen wichtig sind und auch nach dem offiziellen Teil geduldig für zahlreiche Einzelgespräche zur Verfügung stand. So verwundert es nicht sonderlich, dass der letzte Interessent erst rund zweieinhalb Stunden nach Veranstaltungsbeginn die Räumlichkeiten verlies. In Rheinland-Pfalz haben rund 750.000 Menschen eine Beeinträchtigung, davon werden 449.000 Menschen als schwerbehindert eingestuft, da der Grad ihrer Behinderung (GdB) 50 Prozent und mehr beträgt. Als behindert gilt, wer in seinen körperlichen Funktionen, seinen geistigen Fähigkeiten oder seelischen Gesundheit länger als sechs Monate vom Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist. Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist im Allgemeinen erforderlich, auf Grundlage des § 69 SGB IX das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) feststellen zu lassen. Hierzu ist ein Antrag zu stellen. Liegt bereits ein Antrag vor und haben sich einzelne Behinderungen verschlimmert oder sind neu hinzugetreten, ist ein Neufeststellungsantrag auf den Weg zu bringen. Anträge können persönlich beim Versorgungsamt, schriftlich mit Antragsformular, formlos oder online (www.versorgungsaemter.de oder http://lsjv.rlp.de/de/buergerportaleservice/) eingereicht werden. Bei einem online-Antrag Fall erhält der Antragsteller anschließend noch eine gesonderte Datenschutzerklärung zugesandt, die er unterschreiben muss. Seine Feststellungen trifft das Versorgungsamt in der Regel anhand eingereichter Unterlagen oder durch Rückfragen bei den vom Antragsteller genannten Ärzten. Nur wenn diese Informationen nicht ausreichen, erfolgt eine Zuleitung zum ärztlichen Dienst.

Beruf spielt bei Feststellung des GdB keine Rolle

Bei der Feststellung des GdB spielt der Beruf oder die berufliche Tätigkeit keine Rolle. Vom Versorgungsamt selbst kommen keine Leistungen, aufgrund seiner Feststellung können jedoch anderweitig Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. So gibt es beispielsweise beim Autokauf oft besondere Rabatte, Vergünstigungen bei Eintrittspreisen zu Veranstaltungen oder der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Aufschlussreich waren die Ausführungen zu den sogenannten Merkzeichen. Dabei überraschte die Information, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um das Merkzeichen „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert zu erhalten und das auch dann der Schwerbehindertenausweis allein nicht ausreichend ist, um auf einem Schwerbehindertenparkplatz zu parken, sondern das zusätzlich noch der blaue EU-Parkausweis für behinderte Menschen benötigt wird. Die Bedeutung einer Beratung im Bürgerservicebüro des Amtes verdeutlichte Klaus Groß an einer möglichen Reduzierung des GdB aufgrund von Fortschritten in der Medizintechnik. Neben der Beratung in Koblenz (Baedeker Straße 2-20) finden auch Außensprechtage in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Adenau statt (Termine: http://lsjv.rlp.de/de/buergerportaleservice/). Bei ihren monatlichen Sprechstunden im Alten Bahnhof in Kempenich helfen auch Liane Seemann und Dieter Germscheid bei Fragen zum Schwerbehindertenrecht. Der Pflegestützpunkt Bad Breisig/Brohltal und der „Arbeitskreis Kempenich für Senioren – Kempenich barrierefrei“ wollen im Herbst ihre Zusammenarbeit mit einer weiteren Vortragsveranstaltungen fortsetzen.

Pressemitteilung Pflegestützpunkt Bad Breisig/Brohltal

und der Arbeitskreis Kempenich für Senioren -

Kempenich barrierefrei

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