Allgemeine Berichte | 11.05.2022

Senat der künftigen Universität Koblenz erstmalig gewählt

Koblenz. Die künftig eigenständige Universität Koblenz hat einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Verselbstständigung erreicht: Die Wahlberechtigten haben den ersten Senat der Universität Koblenz gewählt. Als zentralem Gremium der Universität kommt dem Senat schon bald eine wichtige Aufgabe zu: Im Juli dieses Jahres wird er die künftige Präsidentin oder den künftigen Präsidenten der Universität wählen.

Wahlberechtigt zur Senatswahl waren 77 Hochschullehrinnen und -lehrer, 325 akademische Mitarbeitende, 253 Mitarbeitende in Technik und Verwaltung sowie 8.642 Studierende. Sie haben acht Professorinnen und Professoren aus den vier Fachbereichen, zwei Studierende, zwei akademische Mitarbeitende sowie zwei Mitarbeitende aus den Bereichen Technik und Verwaltung gewählt.

Der Senat der Universität Koblenz hat insbesondere strategische und kontrollierende Leitungsaufgaben. So zum Beispiel wählt der Senat die Präsidentin bzw. den Präsidenten, erlässt die Einschreibeordnung sowie die Hochschulprüfungsordnungen, entscheidet über die Einrichtung und Änderung von Studiengängen sowie wissenschaftlichen Instituten und beschließt die allgemeinen Grundsätze der Verteilung über die Stellen und Mittel.

Der Senat der Universität Koblenz setzt sich aus insgesamt 15 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Vorsitzendes Mitglied ist der Präsident oder die Präsidentin der Universität – diese Aufgabe nimmt bis Ende Dezember 2022 der Vizepräsident für Koblenz Prof. Dr. Stefan Wehner wahr, der hierbei von Kanzler Michael Ludewig vertreten wird. Darüber hinaus gehören dem Senat eine Reihe weiterer Mitglieder mit beratender Stimme an. Die Amtszeit der Senatsmitglieder beträgt normalerweise drei Jahre, die der studierenden Mitglieder ein Jahr, diesmal aber etwas länger, und zwar bis Anfang 2026 bzw. 2024.

Pressemitteilung der

Universität Koblenz-Landau

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