Allgemeine Berichte | 01.12.2021, 10:55 Uhr

Sicheres Kinderspielzeug unter dem Weihnachtsbaum

Beim Kauf von Spielzeug sollte man unter anderem auf Qualität, Herkunft und eine entsprechende Kennzeichnung achten. Foto: © SGD Nord
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Region. Auch im Dezember 2021 gilt: Abstand halten und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Trotzdem sollen Kinderaugen an Weihnachten leuchten, und viele Eltern wollen auch nicht auf die persönliche Auswahl von Spielzeugen verzichten. Entgegen dem Trend, online zu bestellen, möchten auch viele Menschen die heimische Wirtschaft unterstützen. Doch egal, wie die Entscheidung aussieht: Damit die Freude über das Geschenk auch über Weihnachten hinaus anhält, gibt die SGD Nord einige Tipps zum Kauf von Spielzeug, denn im nördlichen Rheinland-Pfalz ist sie für die Marktüberwachung zuständig.

Von Spielzeug und seiner Verpackung dürfen keine unmittelbaren Gefahren sowie Gesundheitsbelastungen ausgehen. Deshalb sollten Sie bei der Auswahl auf qualitativ hochwertige sowie nachhaltige Produkte achten, die für das Lebensalter des Kindes geeignet sind. Eine Gefahr kann auch von zu lauten Spielzeugen ausgehen, weil diese zu einer Schädigung des Gehörs führen können. Die Sicherheit von Spielzeug ist rechtlich geregelt. Dazu hat die EU die Spielzeugrichtlinie und die entsprechenden Normen erlassen sowie die CE-Kennzeichnung geschaffen. Wer Spielzeug herstellt oder importiert, muss das CE-Zeichen aufdrucken und damit garantieren, dass er sich an die geltenden Vorschriften hält. Fehlt das CE-Zeichen, lässt dies auf einen besonders nachlässigen Hersteller oder Importeur schließen.

Der Anbringung eines CE-Kennzeichens geht eine systematische Sicherheitsbewertung voraus, in welcher der Hersteller unter Anwendung der oben genannten Normen die mit einem Spielzeug verbundenen potenziellen Gefahren ermittelt. Hierbei werden zum Beispiel die mechanischen, physikalischen, elektrischen sowie Entflammbarkeitsgefahren erkannt, bewertet und soweit wie möglich minimiert.

Die wichtigsten Punkte:

• Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft vorhanden sein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Spielzeug der Europäischen Richtlinie für Spielzeuge entspricht.

• Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs müssen sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Spielzeug oder der Verpackung angegeben sein.

• Dem Spielzeug müssen eine Gebrauchsanleitung und die erforderlichen Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sein. Diese Informationen können sich auf der Verpackung oder auf einem Beipackzettel befinden.

• Spielzeug, das für Kinder unter drei Jahren gefährlich sein kann, muss einen Warnhinweis mit Nennung der spezifischen Gefahr tragen (z.B.: Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile).

Tipp: Kaufen Sie lieber weniger, dafür qualitativ hochwertiges Spielzeug – Ihrem Kind und der Umwelt zuliebe.

Pressemitteilung SGD Nord

Beim Kauf von Spielzeug sollte man unter anderem auf Qualität, Herkunft und eine entsprechende Kennzeichnung achten. Foto: © SGD Nord

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