Energietipp der Verbraucherzentrale RLP
Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken
Cochem. Die neue Produktnorm für Stecker-Solar-Geräte bringt mehr Klarheit für Verbraucher:innen.
Vor allem beim Anschluss und bei der zulässigen Leistung gibt es jetzt eindeutige Regeln. Wer eine Anlage plant, sollte folgende Punkte kennen.
Auch in der VDE-Norm ist jetzt vorgesehen, dass Balkonkraftwerke in vielen Fällen an eine normale Haushaltssteckdose (Schuko-Stecker) angeschlossen werden dürfen.
Voraussetzung ist, dass Stecker oder Wechselrichter über die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen verfügen. Die bisher häufig geforderte spezielle Energiesteckvorrichtung („Wieland-Stecker“) ist weiterhin erlaubt, aber nicht mehr zwingend nötig. Wichtig: Schließen Sie das Gerät immer direkt an eine Steckdose an – Mehrfachsteckdosen sind nicht zulässig.
Außerdem ist die Einspeiseleistung des Wechselrichters zu beachten. Diese darf höchstens 800 Watt betragen. Die Solarmodule dürfen etwas größer sein: bis zu 960 Watt bei Schuko-Anschluss, bei einem Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Außerdem ist nur ein Balkonkraftwerk pro Haushalt erlaubt. Achten Sie vor dem Kauf auf diese Angaben in den technischen Daten, damit Ihre Anlage den Vorgaben entspricht.
Bei allen Fragen zur Eigenstromproduktion beraten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale individuell und kostenfrei nach vorheriger Terminabsprache an über 70 Standorten in Rheinland-Pfalz.
Der Energieberater Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Andre hat am Dienstag, dem 10. März, von 9 bis 16.30 Uhr Sprechstunde in Cochem in der Nebenstelle der Kreisverwaltung (Gebäude der Sparkasse 4. Stock) Brückenstraße 2, Nebeneingang Ravenéstraße. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Anmeldung im Servicecenter unter Tel. 115 (ohne Vorwahl).
Energietelefon der Verbraucherzentrale: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei), montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
Pressemitteilung Verbraucherzentrale RLP
