Allgemeine Berichte | 29.07.2020

Sinziger Kirmes findet statt

Foto: Archiv /RASCH

Sinzig. Mit ihrer weit über 700-jährigen Geschichte ist sie die älteste Kirmes der Region. Im Jahre 1310 gewährte Kaiser Heinrich VII. den Sinziger Bürger*innen  das Recht, drei Tage vor und drei Tage nach Mariä Himmelfahrt einen Jahrmarkt abzuhalten. Und auch im „Corona-Jahr 2020“ dürfen sich Gäste und Einheimische auf dieses Ereignis freuen. Bürgermeister Andreas Geron: „Ich freue mich sehr, dass die Sinziger Innenstadt an vier Tagen, vom 15. bis 18. August, wieder mit bunten Fahrgeschäften auf sich aufmerksam macht und wir den Sinziger*innen sowie den Gästen eine tolle Abwechslung bieten können“. 

In enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, den Akteuren vor Ort und unter strikter Einhaltung der entsprechenden Hygienebestimmungen der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, findet die diesjährige Kirmes auf dem Kirchplatz und rund um die Kirche St. Peter statt. „Das in Ergänzung zur Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz gültige Hygienekonzept für Freizeitparks stellt den Mindeststandard dar. Ergänzend hat die Stadt ein Hygienekonzept für die Veranstaltung erarbeitet, welches die Sicherheit der Besucher*innen gewährleistet“, so Geron weiter. Entsprechend wird es drei Ein- und Ausgangsschleusen mit Desinfektionsmöglichkeiten und einer Kontaktdatenerfassung geben. Zusätzlich wird das Veranstaltungsgelände eingezäunt. Der traditionelle Fassanstich am Samstag, der Festumzug sowie das Feuerwerk am Dienstagabend müssen jedoch leider ausfallen. Ebenso wird es keinen Ausschank alkoholischer Getränke auf dem Veranstaltungsgelände geben.

Die Stadtverwaltung macht jedoch deutlich, dass in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens auch eine kurzfristige Absage der Kirmes nicht ausgeschlossen werden kann. Hierzu Bürgermeister Geron: „Wir stehen insoweit in einem engen Kontakt und Austausch mit den zuständigen Behörden und werden, soweit dies erforderlich wird, umgehend reagieren. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung genießt selbstverständlich höchste Priorität.“

Die Fahrgeschäfte haben – soweit erforderlich – zusätzlich eigene Hygienekonzepte, die einzuhalten sind. Es wird keinen Eintritt für das gesamte Veranstaltungsgelände wie bei „mobilen Freizeitparks“ geben. Jedes Fahrgeschäft bzw. die Kirmesbuden können individuell zu den jeweiligen Konditionen des Schaustellers genutzt werden. Die Kirchengemeinde St. Peter beabsichtigt einen „Freiluft- Gottesdienst“ anlässlich der Kirmes durchzuführen.

Weitere Informationen zum Programm folgen in den nächsten Tagen.

Pressemitteilung der Stadt Sinzig

Foto: Archiv /RASCH

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