Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Solar- und Photovoltaikanlagen frühzeitig integrieren
Cochem. Zu dem Traum der eigenen vier Wände gesellt sich auch immer mehr der Traum von der Unabhängigkeit von Öl und Gas. Eine thermische Solaranlage kann dazu beitragen, indem sie die Energie der Sonne zur Warmwasserbereitung nutzt und die Heizung unterstützt. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt für neu zu errichtende Gebäude eine anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien vor. Die Solarthermie ist dabei eine von mehreren Möglichkeiten. Je frühzeitiger die Planung erfolgt, umso besser können die Komponenten, wie Solaranlage und Heizung oder auch Photovoltaikanlage und Wärmepumpe, aufeinander abgestimmt werden. Solarthermie- wie auch Photovoltaikanlagen sollten am besten nach Süden ausgerichtet sein und am besten ganzjährig nicht durch Bauten oder Bäume verschattet werden. Abweichende Ausrichtungen nach Südost und Südwest sind auch noch als gut einzustufen. In Deutschland kann eine Solaranlage etwa 50 Prozent der jährlichen Warmwasserbereitung eines Vier-Personen-Haushaltes abdecken. In diesem Fall muss man zwischen 0,8 und 1,5 m2 Kollektorfläche pro Person auf dem Dach einplanen – je nach Kollektorbauart und Dachausrichtung. In einem gut gedämmten Neubau kann eine heizungsunterstützende Anlage zudem bis zu 40 Prozent der Heizwärme bereitstellen, wenn man eine Kollektorfläche von 0,5 bis 1,1 m2 Kollektorfläche pro 10 m2 Wohn- und Nutzfläche installiert. Sowohl Solar- als auch Photovoltaikanlagen sind auch als Indachanlagen möglich, dann werden Kosten für das Dacheindeckungsmaterial gespart, denn die Kollektoren werden direkt auf die Dachlattung bzw. –schalung montiert.
Fragen zur Neubauplanung sowie zu allen anderen Bereichen des Energiesparens im Alt- und Neubau beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Der Energieberater Dipl.-Ing.(FH) Bernhard Andre hat jeden ersten, zweiten und dritten Dienstag im Monat, von 9 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr Sprechstunde in der Kreisverwaltung am Endertplatz 2. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter Tel. (0 26 71) 6 10 oder 6 12 28.
Pressemitteilung VZ RLP
