Allgemeine Berichte | 28.09.2021

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Solarstrom lohnt sich wieder

Zweiteilige Vortragsreihe im Onlineformat für Hauseigentümer

Kreis Cochem-Zell. Das Interesse an der Installation der eigenen Photovoltaikanlage ist ungebrochen.

Das Solardachkataster des Landkreises Cochem-Zell bietet eine perfekte Planungsgrundlage, um die wirtschaftliche Errichtung einer solchen Anlage auf dem eigenen Gebäude auszuwerten. Das Portal ist online erreichbar unter: www.solardachkataster-cochem-zell.de

Am Dienstag, 5. und Donnerstag, 7. Oktober erhalten Interessierte in zwei Onlineveranstaltungen der lokalen Energieagentur „unser-klima-cochem-zell e. V.“ die Möglichkeit, in den Themen „Photovoltaikanlagen auf Privatgebäuden“ und „Steuerrecht für PV-Anlagenbetreiber“, nützliche Tipps und Informationen zu erhalten.

Die Anmeldung erfolgt unter: www.ukcz.de/pv, Tel.: 02671/61-688, E-Mail: info@ukcz.de

Lohnt es sich, 2021 eine Photovoltaik-Anlage anzuschaffen?

Während für die einen die Klimabilanz der Stromerzeugung Grund genug dafür ist, die Frage mit einem klaren „Ja!“ zu beantworten, stellen andere wirtschaftliche Aspekte in den Vordergrund und fragen, was Anschaffung und Betrieb der Anlage über die Jahre kosten, um diese Kosten mit der zu erwartenden Einspeisevergütung und der zu erwartenden Ersparnis an Netzstrom zu verrechnen.

Am ersten Abend erhalten die Teilnehmer eine Einführung in das aktualisierte Solardachkataster und dessen Nutzung, sowie einen Vortrag der Verbraucherzentrale mit Tipps zur Umsetzung an ihrem Gebäude.

An Abend Zwei geht es um steuerrechtliche Bedingungen und die praktische Umsetzung.

Anlagenbetreiber machen sich im Vorfeld Gedanken darüber, dass sie mit der Installation einer PV-Anlage zum Gewerbetreibenden im steuerlichen Sinn werden und regelmäßig auch umsatzsteuerliche Pflichten zu beachten haben. Hier liefern zwei Referenten des Finanzamtes Simmern-Zell wichtige Informationen um „Fehler“ zu vermeiden, die sich später womöglich nicht mehr korrigieren lassen. Außerdem klären sie über Neuerungen im Steuerrecht auf.

Steuererleichterung für kleine PV Anlagen

Der Betrieb einer nach 2004 errichteten PV-Anlage bis zu einer installierten Leistung von zehn Kilowatt kann als Liebhaberei und somit als einkommensteuerlich unbeachtlich eingestuft werden.

Dabei ist es egal, ob der Strom komplett selbst genutzt, oder ob ein Teil auch ins Netz eingespeist wird.

Voraussetzung ist, dass die Anlage auf einem selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus installiert ist und ein formloser Antrag beim Finanzamt gestellt wird.

Sofern auch umsatzsteuerlich eine sogenannte Kleinunternehmerschaft vorliegt, fällt damit der Aufwand für umfangreiche Steuererklärungen für diese PV-Anlage komplett weg.

Als weiteren Vortrag stellt ein Solarunternehmen vor, welche Möglichkeiten es in der Praxis gibt und wie man in die Planungen einsteigt.

Die Anmeldung erfolgt unter: www.ukcz.de/pv, Tel.: 02671/61-688, E-Mail: info@ukcz.de

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