Allgemeine Berichte | 21.10.2016

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

„Sorgen Sie vor! – Aber richtig!“

Wallmerod. Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt zu einer Informationsveranstaltung zu den Themen „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ am Dienstag, 8. November um 18 Uhr in die Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod ein.

Oft stellt sich die Frage, wer hilft mir, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann, aber lebensnotwendige Entscheidungen getroffen werden müssen.

Immer noch weit verbreitet ist die Meinung, dass unter Eheleuten oder Partnern mit gegenseitiger Kontovollmacht und einem Testament alles Wichtige geregelt sei. Dass dies nicht so ist, wird dann spätestens klar, wenn die Einrichtung einer gerichtlichen Betreuung ansteht. Kinder und Ehegatten sind nicht automatisch zur gesetzlichen Vertretung befugt.

Im Einzelfall muss die Zustimmung zu ärztlichen Eingriffen, manchmal sogar zu schwierigen Operationen gegeben werden. Es müssen bei Krankenkassen, privaten Versicherungen und Rentenversicherungsträgern Anträge gestellt und mit Einrichtungen Verträge geschlossen werden und vieles andere mehr.

Der Vortrag informiert über rechtliche Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungs- wie auch Patientenverfügung und richtet sich an alle Interessierten. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen zur Veranstaltung gibt es bei Elke Schäfer-Krüger und Annette Menges-Schmidt von der Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald Rhein-Lahn e.V., Tel. (0 26 02) 16 06 36 - E-Mail elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de oder bei Oliver Holzenthal, Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises, Tel. (0 26 02) 12 43 46 - oliver.holzenthal@westerwaldkreis.de.

Pressemitteilung

Westerwaldkreis

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