Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
„Sorgen Sie vor! – Aber richtig!“
Westerwaldkreis. Oft stellt sich die Frage: Wer hilft mir, wenn ich selbst nicht mehr handeln kann, aber lebensnotwendige Entscheidungen getroffen werden müssen. Wenn man dann nichts dem Zufall überlassen will, gibt es die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen, um zu vermeiden, dass ein gesetzlicher Betreuer durch das Gericht bestellt wird.
Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen und Eingriffe in bestimmten gesundheitlichen Situationen können bereits vorab im Rahmen einer Patientenverfügung getroffen werden, denn Kinder und Ehegatten sind nicht automatisch zur Vertretung befugt.
Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine des Westerwaldkreises lädt zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema am Mittwoch, 5. September, um 18 Uhr in die Westerwaldhalle nach Rennerod ein. Der Vortrag informiert über rechtliche Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungs- wie auch Patientenverfügung. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Interessierte bei der Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald Rhein-Lahn e. V (Tel. 0 26 02 16 06 36, E-Mail: elke.schaefer-krueger@cv-ww-rl.de) oder bei der Betreuungsbehörde des Westerwaldkreises (Tel. 0 26 02 12 43 46, Email Oliver.Holzenthal@westerwaldkreis.de).
Pressemitteilung
der Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
