Wichtige Regeln und Tipps von der Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied
Sperrmüll richtig entsorgen
Kreis Neuwied. Viele Keller und Garagen sind voll mit sperrigen Dingen, die nicht mehr gebraucht werden. Doch bevor die unliebsamen Dinge einfach an die Straße gestellt werden, sollte sich über die wichtigsten Regeln der Sperrmüllentsorgung informiert werden – denn nicht alles, was groß oder alt ist, ist auch Sperrmüll! Die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied gibt hilfreiche Tipps, wie man korrekt sortiert und entsorgen kann.
Sperrmüll – Was gehört dazu und was nicht?
Die Sperrmüllentsorgung bietet Bürgern die Möglichkeit, größere Abfälle, die nicht in die regulären Abfalltonnen passen, umweltgerecht entsorgen zu lassen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Regeln und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zu den klassischen Sperrmüllgegenständen zählen unter anderem Matratzen, Möbel, Polstermöbel und ähnliche, großformatige Haushaltsgegenstände. Nicht zum Sperrmüll gehören hingegen Inhalte und Kleinteile aus Schränken und Schubladen, Paletten sowie Renovierungsabfälle (alte Türen, Fenster, Baumischabfälle).
Wichtige Abgaberegeln
Es sollte beachtet werden, dass Sperrmüll, der aufgrund seiner Größe (mehr als 1 Kubikmeter) oder seines Gewichts (mehr als 100 kg) nicht verladen werden kann, von der Abholung ausgeschlossen ist. Zudem ist die Gesamtmenge des Sperrmülls auf maximal 5 Kubikmeter begrenzt. Schrott und Elektroschrott müssen separat angemeldet werden. Schadstoffe wie Farben und Lacke dürfen nicht über den Sperrmüll entsorgt werden, sondern müssen persönlich abgegeben werden.
Bei Unsicherheiten, ob der Gegenstand zum Sperrmüll gehört, kann sich anhand der Abfallsatzung oder des Abfall-ABC online unter abfall-nr.de/richtig-entsorgen/abfall-abc informiert oder die Abfallberatung kontaktiert werden.
Anmeldung der Sperrmüllabholung
Die Anmeldung für die Sperrmüllabholung kann bequem online oder per Scheckkarte zu den im Abfuhrkalender angegebenen Terminen vorgenommen werden. Es muss beachtet werden, dass nur der nächste freie Termin bestätigt werden kann, da die Kapazitäten pro Termin auf das Fahrzeug begrenzt sind. Ein Anspruch auf einen „Wunschtermin“ besteht nicht. Es sollte sich an der Terminbestätigung orientiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtig: Eine Anmeldung muss mindestens 10 Tage vor dem geplanten Abholungstermin erfolgen. Den persönlichen Abfuhrkalender mit den Sperrmüllterminen für den jeweiligen Wohnort ist auf der Website der Abfallwirtschaft abfall-nr.de einsehbar.
Vorbereitung des Sperrmülls
Der Sperrmüll sollte am Abend vor der Abholung gut sichtbar an der Grundstücksgrenze bereit gestellt werden. Es muss beachtet werden, dass die Mitarbeiter der Abfuhr kein Privatgrundstück betreten dürfen. Nach der Abholung sind die Bürger verpflichtet, den Abstellort zu reinigen. Es sollten keine Nägel, Schrauben oder andere Teile zurückbleiben, um Ärgernisse und mögliche Gefährdungen zu vermeiden.
Alternativen im Sinne der Abfallvermeidung
Im Sinne der Abfallvermeidung soll dazu angeregt werden, Möbel und andere Gegenstände, die noch in gutem Zustand sind, weiterzugeben. Auf Plattformen wie eBay oder bei sozialen Einrichtungen können gut erhaltene Möbel und Haushaltsgegenstände einen dankbaren Abnehmer finden und so einem neuen Zweck zugeführt werden. Die sachgerechte Entsorgung trägt dazu bei, die Umwelt zu schonen und Abfall effizient zu reduzieren.
Für weitere Informationen und bei Fragen kann sich an die Abfallberatung gewendet werden oder das Abfall-ABC auf der Website abfall-nr.de.
Pressemitteilung
Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied
