Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm
Sperrung in Kettig
Kettig. Anlässlich der Kirmes in der Ortsgemeinde Kettig wird die Andernacher Straße von der Einmündung in die Hauptstraße bis zur Miesenheimer Straße in Richtung Weißenthurm von Montag, den 21. August (7 Uhr), bis Mittwoch, den 30. August (18 Uhr), für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Gleiches gilt für die Schulstraße von der Einmündung in die Weißenthurmer Straße bis zum Kirmesplatz. Der Anliegerverkehr zu den Grundstücken in der Schulstraße, Miesenheimer Straße und Neugasse ist gewährleistet. Lediglich die vier Anwesen in der Andernacher Straße zwischen den Einmündungen der Miesenheimer Straße und der Neugasse können nicht angedient werden. Zusätzlich gilt in der Grabenstraße im Zeitraum vom 21. August bis zum 30. August ein absolutes Haltverbot. Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere diejenigen, die keine Anlieger der genannten Straßen sind und die Andernacher Straße sonst als kürzeste Verbindung zwischen Kettig und Weißenthurm benutzen, werden gebeten, während der Kirmestage auf den Mittelweg (K 87) auszuweichen.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung
Weißenthurm