Allgemeine Berichte | 05.06.2024

Stadt Koblenz ruft angeschriebene Mieterhaushalte zur Teilnahme an der Mietspiegelerstellung auf

Koblenz. Die Stadt Koblenz beabsichtigt in diesem Jahr den Mietspiegel, der Auskunft über den durchschnittlichen Mietpreis von nicht preisgebundenen Mietwohnungen gibt, aufgrund gesetzlicher Vorgaben zu aktualisieren. Bei dem zuletzt im Jahr 2022 neu erstellten Koblenzer Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, der den Anspruch hat, eine nach wissenschaftlichen Kriterien erstellte Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete zu geben. Die Aktualisierung ist notwendig, damit der Koblenzer Mietspiegel sein Qualitätsmerkmal „qualifiziert“ nicht verliert. Die erforderlichen Informationen zur Aktualisierung des Mietspiegels werden aus einer schriftlichen Befragung von Mieterinnen und Mietern gewonnen. Dazu werden aktuell 2.000 nach einem Zufallsverfahren ausgewählte Koblenzer Haushalte von der Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung angeschrieben. Da es sich lediglich um eine Anpassung des Mietspiegels an die Marktentwicklung handelt, ist der Fragebogen vergleichsweise kurz und enthält hauptsächlich Fragen zum Mietverhältnis und zur Höhe der Miete.

Seit der Mietspiegelreform aus dem Jahr 2022, besteht eine Auskunftspflicht für alle Angeschriebenen. Kommen die Befragten dieser Pflicht nicht nach, sind die Kommunen verpflichtet, diese Auskunftspflicht auch mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeldbescheid durchzusetzen.

Die Neuerstellung des Mietspiegels wird begleitet durch den Mieterbund Mittelrhein e.V., den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Koblenz e.V. und den Vermieterverein e.V. Sollten die angeschriebenen Mieterhaushalte Fragen zum Mietspiegel haben, so können diese auch gerne an die Interessenvertretungen gerichtet werden.

Die Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Angaben selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden. Die Erhebungsdaten werden anonym, d. h. ohne Namen, nach den Richtlinien der DSGVO ausschließlich in der von anderen Verwaltungseinheiten räumlich und organisatorisch abgeschotteten Statistikstelle gespeichert.

Die Stadt Koblenz bittet die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und um eine zeitnahe Rücksendung des Fragebogens!

Mit der Herausgabe des aktualisierten Mietspiegels wird voraussichtlich Anfang 2025 gerechnet.

Weitere Informationen hat Daniela Schüller, Tel. (02 61) 129 1247; Mail: Daniela.Schueller@stadt.koblenz.de oder auf www.mietspiegel.koblenz.de.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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