Stadt Mayen informiert über die Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Stallpflicht verlängert bis Ende Dezember
Mayen. Zum Schutz vor der Ausbreitung der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als zuständige Tierseuchenbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen und diese nun bis zum 31. Dezember verlängert. Diese verpflichtet alle Geflügelhalterinnen und -halter im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz sowie der Stadt Koblenz, ihr Geflügel ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.
Darüber hinaus sind Biosicherheitsmaßnahmen wie Desinfektionswannen an Stalleingängen zwingend umzusetzen. Der Handel mit Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler sowie entsprechende Veranstaltungen ist bis auf Weiteres untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort in Kraft und wurde bis zum 31. Dezember verlängert. Aufgrund des öffentlichen Interesses wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter https://www.kvmyk.de/aktuelles/amtsblatt/#accordion-1-0 – Amtsblatt 48-2025 abrufbar.
Pressemitteilung Stadt Mayen
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