Allgemeine Berichte | 30.11.2020, 09:14 Uhr

SGD Nord schützt Jugendliche am Arbeitsplatz

Start ins Berufsleben

Region. Einzelhandel, Gastronomie oder Büro: Mit dem Ausbildungsbeginn starten jährlich viele junge Menschen ins Berufsleben. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord unterstützt sie bei diesem Schritt, indem sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz leistet.

Bei der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes berät und überwacht die SGD Nord Arbeitgeber und ist gleichzeitig kompetenter Ansprechpartner für die Ausbildungsbetriebe. Im vergangenen Jahr hat die Gewerbeaufsicht der SGD Nord die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen durch 154 Inspektionen überprüft.

Menschen unter 18 Jahren vor Überforderung und Gesundheitsschädigung zu bewahren, ist das Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Beschäftigungs- und Ausbildungsbetriebe müssen nicht nur auf Arbeits- und Pausenzeiten sowie besondere Gefahren der Arbeitsumgebung achten, sondern auch die geänderten Bedingungen zum Urlaub, zum Berufsschulunterricht und zur Schichtarbeit beachten.

Grundsätzlich darf ein Jugendlicher nur acht Stunden an einem Kalendertag arbeiten. Im Gegensatz zu erwachsenen Arbeitnehmern haben junge Menschen zudem ein Anrecht auf längere Pausen. So muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 60 Minuten ermöglicht werden. Neben diesen Abweichungen von den Regelungen für Erwachsene darf der Arbeitgeber einen Jugendlichen auch erst wieder nach 12 Stunden Pause einsetzen. Neben diesen zeitlichen Vorgaben für Jugendliche prüft die SGD Nord etwa auch die Einhaltung des Erholungsurlaubs und der 5-Tage-Woche, die Vermeidung von gefährlichen Arbeiten oder die Unterweisung über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren. Das Gesetz regelt auch den Einsatz von Kindern bei schulischen Veranstaltungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten oder beim Sport. Solchen Ausnahmen kann die SGD Nord zustimmen. Nach Anhörung der Erziehungsberechtigten, des jeweiligen Jugendamtes und der Schule können Kinder und auch Jugendliche bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen sowie bei Film- und Fotoaufnahmen mitwirken.

Bei Fragen steht die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gerne zur Verfügung.

SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Tel: 0261 120-0.

SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Tel.: 06781 565-0.

SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, Tel.: 0651 4601-0.

Pressemitteilung SGD Nord

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