Allgemeine Berichte | 09.01.2019, 12:48 Uhr

Wichtiger Hinweis für Steuerzahler in der Gemeinde Wachtberg

Steuerbescheide nicht schon im Januar

Steuern und Gebühren vorerst wie 2018 – Fälligkeitsfristen beachten

Wachtberg-Berkum. Die Gemeindeverwaltung Wachtberg weist darauf hin, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide der Gemeinde Wachtberg nicht, wie in den vergangenen Jahren, bereits im Januar versandt werden, sondern erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen.

Dies betrifft die Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer sowie Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.

Der Rat der Gemeinde Wachtberg hat in seiner Sitzung Mitte Dezember beschlossen, alle Steuern und Gebühren zu prüfen und eine mögliche geänderte Festsetzung im Rahmen der Haushaltsberatungen/Haushaltsverabschiedung 2019/2020 zu entscheiden. Bis dahin gelten die für 2018 festgesetzten Steuern und Gebühren weiter.

Steuern und Gebühren vorerst wie 2018 – Fälligkeitsfristen beachten: Auf dieser Grundlage sind die Steuern und Gebühren zu den Quartalsterminen in diesem Jahr auch weiterhin zu entrichten.

Bei Bürgerinnen und Bürgern, die eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, werden die Quartalsbeträge abgebucht.

Die erste Fälligkeit beziehungsweise der erste Abbuchungstermin ist der 15. Februar. Bei eigener Zahlung bittet die Gemeindeverwaltung darum, die fälligen Beträge fristgerecht zu überweisen, um ein Mahnverfahren zu vermeiden. Infos hierzu sind auch dem letzten Abgabenbescheid auf Seite 2 „Vorauszahlungen für Folgezeiträume“ zu entnehmen. Bei Fragen steht Petra Holenfelder im Rathaus (Zimmer 101), Tel. (02 28) 9 54 41 40, E-Mail: petra.holenfelder@wachtberg.de gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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