Allgemeine Berichte | 17.02.2017

Finanzverwaltung RLP - Landesamt für Steuern

Steuererklärung: Was muss beachtet werden?

Info-Hotline der Finanzverwaltung gibt Tipps, welche Änderungen für 2016 und ab 2017 gelten

Kreis Ahrweiler. Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter informiert am Donnerstag, 2. März über die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer im Steuerrecht und ihre Auswirkungen auf die Steuererklärung.

In der Zeit von 8 bis 17 Uhr beantworten fachkundige Finanzbeamte unter der Rufnummer (02 61) 20 179 279 Fragen rund um die Einkommensteuererklärung 2016.

Ab 13 Uhr steht zudem Steuerberater Matthias Garrn aus Mülheim-Kärlich, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, für Fragen zu steuerlichen Einzelfällen zur Verfügung. Themen sind unter anderem die Neuregelungen zur Vereinfachung bei Spendennachweisen und zum steuerlichen Umgang mit Bonusleistungen und Erstattungen von Krankenkassen, aber auch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (bisher regelmäßige Arbeitsstätte). Daneben werden Fragen zur Rentenbesteuerung beziehungsweise Absetzbarkeit der Vorsorge fürs Alter oder zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen beantwortet sowie Tipps und Ausfüllhilfen zu den Vordrucken und zur elektronischen Übermittlung per ELSTER (der elektronischen Steuererklärung, www.elster.de) gegeben.

Die Info-Hotline ist zusätzlich zu diesem Informations-Tag am 2. März auch jeden Werktag unter (02 61) 20 179 279 erreichbar: Montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Pressemitteilung

Finanzverwaltung RLP

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