Gemeinde Caan
Steuerhebesätze wurden erhöht
Caan. In der letzten Sitzung des Gemeinderates befasste sich das Gemeindegremium in öffentlicher Sitzung, u.a. mit den von der Landesregierung beschlossenen Steuererhöhungen.
„Die Landesregierung hat mit der beschlossenen Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes die Steuerhebesätze drastisch erhöht und so die Ortsgemeinden gezwungen auch ihre Steuerhebesätze zu erhöhen“, teilte der Ortsbürgermeister Roland Lorenz mit.
„Der Ärger bei den Mitgliedern im Rat war und ist sehr hoch. So wird der Bevölkerung in ohnehin schon instabilen wirtschaftlichen Zeiten eine weitere Verteuerung der Lebenshaltungskosten zugemutet. Wie hoch die Anhebung für den Einzelnen ist, muss noch von der Verwaltung ermittelt werden.
Der Rat hatte aber keinen Entscheidungsspielraum, da eine Ablehnung dieser Erhöhung künftige Fördermaßnahmen ausgeschlossen hätte. Auch kann in einem solchen Fall der gesamte Haushalt abgelehnt werden, weil die Ortsgemeinde nicht alle möglichen Einnahmen ausgeschöpft hat. Eine Zwickmühle für den Ortsgemeinderat.
Unter diesen rechtlichen Voraussetzungen stimmte der Gemeinderat nach ausgiebiger Diskussion der Anhebung der Steuerhebesätze um den geforderten Mindestsatz des Landes zu“, so Lorenz weiter.
Ebenso wurden die Hundesteuersätze ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:
Erster Hund = 35 Euro, Zweiter Hund = 70 Euro, jeder weitere Hund = 90 Euro; die Steuersätze für sogenannte gefährlich Hunde blieben unverändert.
Weitere Themen waren der Forstwirtschaftsplan sowie das Förderprogramm „Naturnahe Waldwirtschaft - Klimaangepasstes Waldmanagement“, welches vom Revierförster Eckhard Niebisch erläutert wurde und dem der Gemeinderat zustimmte.
Pressemitteilung Gemeinde Caan
