Allgemeine Berichte | 16.05.2018

Ausschuss für Stadtentwicklung befürwortet Gewerbegebiet Wolbersacker

Stiftung Rheinische Kulturlandschaft soll die Ausgleichsmaßnahmen übernehmen

Laut Vertrag erhält sie dafür 1,8 Millionen Euro - Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen

Rheinbach. Auf dem Gelände des Gewerbegebiets „Wolbersacker“ am Ortsrand von Rheinbach wird bereits fleißig gebaut, obwohl weder der Flächennutzungsplan festgestellt noch der Bebauungsplan beschlossen ist. Dies soll erst in der nächsten Sitzung des Stadtrats am 28. Mai geschehen, der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Planung und Verkehr empfahl dies in seiner jüngsten Sitzung.

Der Flächennutzungsplan für den Bereich „Wolbersacker“ umfasst eine Größe von etwa 46 Hektar im Osten der Stadt und wurde bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Das geht aus dem Feststellungsbeschluss hervor, den der Ausschuss ohne größere Diskussionen absegnete. Eigentlich ist das Plangebiet „Wolbersacker“ sogar noch größer, doch auf Grundlage der regionalplanerischen Vorgaben darf zunächst nur der nördliche Teilbereich einschließlich der Flächen für wichtige Parkplätze sowie die Anbindung der Hauptachse ausgewiesen werden.

Deshalb hatte der Ausschuss im November die südlichen Teilflächen auf beiden Seiten der Haupterschließungsachse aus dem Verfahren herausgenommen. Für diese Änderung lagen mittlerweile alle Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger vor, die nun vom Ausschuss behandelt wurden. Letztlich wurde nach der Gesamtabwägung der Feststellungsbeschluss befürwortet, da nur kleine Änderungen vorzunehmen waren.

Die Bezirksregierung Köln hat nach dem voraussichtlichen Ratsbeschluss noch drei Monate Zeit, die Flächennutzungsplanänderung endgültig zu genehmigen.

Darüber hinaus wurde auch dem notwendigen Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft über die Übernahme von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zugestimmt. Die Eingriffe in Natur und Landschaft können nämlich nicht vollständig im Plangebiet kompensiert werden, deshalb erfolgt der Ausgleich auch auf außerhalb liegenden Flächen. Unter anderem sind für den Artenschutz lebensraumverbessernde Maßnahmen für Vogelarten der offenen Feldflur auf einer Fläche von drei Hektar intensiv genutzter Ackerfläche zu schaffen.

Es sei beabsichtigt, so der Erste Beigeordnete Dr. Raffael Knauber, alle externen Maßnahmen durch die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft auf städtischen und von der Stiftung zur Verfügung gestellten Flächen umsetzen zu lassen. Neben der fachlichen Herstellung dieser Kompensationsmaßnahmen soll die Stiftung zudem die Pflege und Aufrechterhaltung für eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren sicherstellen, heißt es in dem Vertrag. Dafür zahlt die Stadt der Stiftung rund 1,8 Millionen Euro. Es wird gehofft, alle Kosten im Zusammenhang mit den Ausgleichsmaßnahmen über die Grundstückserlöse finanzieren zu können. Das gilt auch für die Gesamtkosten von knapp 40 Millionen Euro, die die Erschließung des Plangebiets einschließlich des Grunderwerbs voraussichtlich kosten wird. Zuständig dafür ist die Förderungs- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Rheinbach (wfeg).

Zum Schluss wurde auch noch der Beschluss des Bebauungsplans „Wolbersacker“ als Satzung befürwortet, der den gesamten Bereich einschließlich der südlichen Flächen umfasst und demnach 60 Hektar groß ist. Der Bebauungsplan müsse dennoch nicht von der Bezirksregierung abgesegnet werden, weil er aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt worden sei, so Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen.

Die Sachlage stelle sich ohnehin etwas kompliziert dar. Denn für die südlichen Flächen, die derzeit nicht für Gewerbe oder Industrie nutzbar seien, müsse die Stadt noch ein gesondertes Regionalplan-Änderungsverfahren beantragen.

Um sicherzustellen, dass vor dessen Wirksamkeit diese Grundstücke nicht bebaut oder erschlossen werden, wurde im Bebauungsplan „Wolbersacker“ ein „Baurecht mit bedingter Wirkung“ festgesetzt. Demnach werde das ganze Gelände im Südbereich, der heutigen Nutzung entsprechend, als „Fläche für Landwirtschaft“ festgesetzt und somit den Vorgaben der Regionalplanung Rechnung getragen.

Diese Festsetzung als landwirtschaftliche Fläche entfalle jedoch, wenn irgendwann in der Zukunft der Regionalplan und anschließend der Flächennutzungsplan geändert würden. Ausnahmsweise soll der Bebauungsplan vor Rechtskraft der Flächennutzungsplanänderung in Kraft gesetzt werden.

Damit hatte der Ausschuss keine Probleme und gab seine Zustimmung. JOST

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