Kirmes in Urmitz
Straßensperrung notwendig
Urmitz.Zwecks Errichtung von Kirmesfahrgeschäften während der diesjährigen Kirmes auf der Kreuzung Freiherr-vom-Stein-Straße / Raiffeisenstraße / Koblenzer Straße werden die angrenzenden Straßen vom 28. April bis zum 4. Mai wie folgt gesperrt und die Aufstellung von Absperrschranken mit den Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art), Zusatzzeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei) sowie teilweise den Zeichen 454 StVO (Umleitung) an folgenden Stellen angeordnet:
1. Freiherr-vom-Stein-Straße / Einmündung Lehpfad,
2. Raiffeisenstraße an der Einmündung Kaiser-Heinrich-Straße,
3. Kolpingstraße an der Einmündung „Im Hofacker“,
4. Junkerstück / Einmündung Ringstraße,
5. Koblenzer Straße / Einmündung Jahnstraße.
Zusätzlich werden der Kirmesplatz sowie auch der Les Noes-Platz durch die Errichtung von Schranken mit roten Warnlampen sowie Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt. Die Umleitung in Richtung Kaltenengers erfolgt über die Kaiser-Heinrich-Straße. Eine entsprechende Wegweisung wird errichtet.
Im Zuge der Umleitungsstrecke wird entlang der Kaiser-Heinrich-Straße in beiden Richtungen ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet. Gleiches gilt für die Straße „Im Hofacker“ in Richtung Kaltenengers im Teilstück zwischen der Kaiser-Heinrich-Straße und der Kolpingstraße.
Die Bushaltestellen im Bereich des Kirmesplatzes werden für die Dauer der Sperrung aufgehoben und an folgende Stellen verlegt:
- in Fahrtrichtung Kaltenengers: Vor das Anwesen „Kaiser-Heinrich-Straße 35“,
- in Fahrtrichtung Mülheim-Kärlich: Vor das Anwesen „Kaiser-Heinrich-Straße 20“.
Die Bushaltestellen im Bereich der Hauptstraße werden in die Kaiser-Heinrich-Straße in Höhe des Eichenweges verlegt.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung
Weißenthurm