Allgemeine Berichte | 20.02.2019, 16:50 Uhr

Rechtstipps der Verbraucherzentrale RLP zum Thema Energie

Stromvertrag: Sonderkündigungsrecht auch bei Grundpreisänderung

Kostenloses Beratungstelefon bei Energierechtsfragen.

Koblenz. Viele Kunden von Strom- und Gasversorgern melden sich derzeit wegen Vertragsänderungen in ihrem Energieversorgungsvertrag. Meist betreffen diese Änderungen die Preise.

Dass sich der Preis pro Kilowattstunde Strom oder Gas zum Jahreswechsel ändert, ist mittlerweile fast schon üblich. In letzter Zeit ändert sich aber häufig auch der Grundpreis, der jeden Monat unabhängig vom Verbrauch gezahlt werden muss.

Neben halbwegs moderaten Änderungen kommt es dabei teils zu deftigen Aufschlägen von über zehn Euro pro Monat, sodass der Vertrag im Vergleich zum Vorjahr schnell über 100 Euro teurer wird.

„Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Kunde sofort ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sich der Vertrag ändert“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Fest steht, dass eine Preisänderung eine Vertragsänderung ist, ganz egal mit welcher Begründung der Energieversorger sie erklärt.“ Was auch nicht jeder weiß: Bei einer Änderung des Kleingedruckten besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Am Servicetelefon Energierecht stehen die Rechtsberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für Fragen zur Energieversorgung zur Verfügung. Der Anruf ist kostenfrei unter Tel. (08 00) 60 75 500 möglich, immer montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr.

In komplizierteren Fällen sind auch persönliche Beratungen jeden zweiten und vierten Mittwoch in der Verbraucherzentrale Koblenz, Entenpfuhl 37 in Koblenz gegen einen Unkostenbeitrag möglich.

Eine Terminvereinbarung am Servicetelefon oder unter Tel. (02 61) 1 27 27 ist erforderlich. Alternativ können auch Termine per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp vereinbart werden.

Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung gegen einen Unkostenbeitrag.

Pressemitteilung

der Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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