Allgemeine Berichte | 26.03.2018

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Sturmschäden beseitigen, Gesundheitsschutz beachten

Ist ein Sturmschaden entstanden, rät die SGD Nord dazu, nur Fachbetriebe zu beauftragen.privat

Koblenz. Die Sturmsaison ist zum Leidwesen von Hauseigentümern immer verbunden mit der Beauftragung von Fachfirmen zur Beseitigung schwerer Schäden an Gebäuden und auf den dazugehörigen Grundstücken. In Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) für die Einhaltung vieler wichtiger Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz zuständig. Ist ein Sturmschaden entstanden, rät die SGD Nord dazu, nur Fachbetriebe zu beauftragen und erinnert an geeignete Schutzmaßnahmen für die Arbeiter durch die Handwerksbetriebe.

Die größten Unfallgefahren lauern beim Abstürzen, Abrutschen oder Durchbrechen von und auf Dachflächen. Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und die ausführenden Handwerker baustellenbezogen unterwiesen werden.

Die richtige Auswahl der Schutzmaßnahmen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die SGD Nord weist darauf hin, von dieser Vorsichtsmaßnahme auch bei Zeitdruck Gebrauch zu machen, um Unfälle jeglicher Art zu vermeiden.

Auf formelle gesetzliche Vorgaben, wie zum Beispiel die Vorlage einer fristgerechten Anzeige über den Abbruch oder Instandsetzungen von asbesthaltigen Dacheindeckungen oder Wandvertäfelungen, kann in Absprache mit der SGD Nord in Notlagen verzichtet werden. Die Anzeige ist allerdings umgehend nachzureichen.

Auch die Beseitigung umgestürzter oder gefährlich geneigter Bäume kann für die Beschäftigten eine erhebliche Gefährdung darstellen. Hier sind im gewerblichen Bereich besonders Landschaftsgärtner oder Baumpfleger in ihrer Sicherheit betroffen. Grundsätzlich gilt auch hier: erst die Gefährdungsbeurteilung vornehmen und dann eine situationsbedingte Sicherheitsunterweisung vor Ort zu den konkreten Arbeiten vornehmen.

Jeder sollte mithelfen, dass durch Beachtung des Arbeitsschutzes die Gesundheit der Beschäftigten gesichert ist. Fragen zum Arbeitsschutz beantworten die Mitarbeiter der SGD Nord unter den Regionalstellen der Gewerbeaufsicht: Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein, Hauptstraße 238, 55743 Idar-Oberstein, Telefon (0 67 81) 56 50, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, Telefon (02 61) 1 20 20 19, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, Deworastraße 8, 54290 Trier, Telefon (06 51) 4 60 10. Weitere Infos unter www.sgdnord.rlp.de.

Pressemitteilung der

Struktur- und

Genehmigungsdirektion Nord

Ist ein Sturmschaden entstanden, rät die SGD Nord dazu, nur Fachbetriebe zu beauftragen.Foto: privat

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