Abfallgebührenbescheide werden verschickt

TatsächlicheLeerungen aus 2020 werden abgerechnet

Tatsächliche
Leerungen aus 2020 werden abgerechnet

Die Kreislaufwirtschaft des Landkreises Mayen-Koblenz verschickt in diesen Tagen die Abfallgebührenscheide. Foto: Kreisverwaltung/Morcinek

Kreis MYK. In diesen Tagen werden die Abfallgebührenbescheide versandt. Im Laufe des Monats März erhalten alle Mayen-Koblenzer Grundstückseigentümer ihre Abrechnungen. Darauf weist die Kreislaufwirtschaft des Landkreises Mayen-Koblenz hin.

Der Gebührenbescheid besteht wie in den Vorjahren aus zwei Teilen: Zunächst findet man die Berechnung für die Vorauszahlung 2021, mit der alle in einem Jahr anfallenden Fixkosten abgedeckt sind. Es folgt die individuelle Abrechnung für das zurückliegende Jahr 2020. Diese beinhaltet neben den Fixkosten für 2020 auch alle tatsächlich erfolgten Leerungen der Restabfall- und Papierbehälter. Für die Leerung des Papierbehälters erfolgt eine Gutschrift, beim Restabfallbehälter werden Gebühren fällig. Allen Schreiben ist ein Erläuterungsblatt beigefügt. Darauf findet man Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie Erläuterungen zum Inhalt oder Begrifflichkeiten. Ebenfalls beigefügt ist ein Formular, mit dem man unkompliziert Änderungen, wie beispielsweise neue Grundstückseigentümer oder die Zusammensetzung des Haushalts, schriftlich mitteilen kann. An dieser Stelle unser Tipp: SEPA-Mandat erteilen und keine Fälligkeit mehr versäumen. Das SEPA-Mandat muss spätestens bis zum 19. März bei der Kreislaufwirtschaft eingegangen sein, damit es noch für die Fälligkeit berücksichtigt werden kann. Mehr Infos zu den Gebührenbescheiden und alle notwendigen Formulare gibt es im Internet auf der Homepage der Kreislaufwirtschaft unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de. Persönliche Vorsprachen sind aufgrund der Corona-Pandemie nur nach telefonischer Vereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter/-in möglich. Für Anliegen kann sowohl das beiliegende Änderungsformular oder die E-Mail-Adresse mit info@kreislaufwirtschaft-myk.de genutzt werden.

Pressemitteilung des

Kreis MYK