Allgemeine Berichte | 06.08.2026

Stichtagregelung für Geburten ab dem 15. August sind zu beachten

Technische Umstellung: Elterngeld-Anträge im Kreis Neuwied betroffen

Symbolbild.

Neuwied. Im Rahmen einer zentralen IT-Kooperation wird das bundesweit genutzte Portal "ElterngeldDigital" derzeit einer technischen Überarbeitung unterzogen. Diese Umstellung führt auch im Landkreis Neuwied zu temporären Änderungen im Antragsverfahren für Elterngeld.

Seit Juni 2026 können Eltern im Portal "ElterngeldDigital" keine neuen Anträge mehr anlegen, wenn das Kind voraussichtlich nach dem 15. August 2026 geboren wird.

In solchen Fällen müssen die Anträge für das Elterngeld entweder als PDF-Datei oder handschriftlich ausgefüllt werden. Die technische Überarbeitung soll nach aktuellem Stand bis zum 31. Oktober 2026 abgeschlossen sein.

Für Kinder, die voraussichtlich vor dem 15. August 2026 geboren werden, bleibt die Möglichkeit bestehen, Anträge bis zum 31. August 2026 über den bestehenden Dienst zu stellen.

Danach wird der Dienst in einen "Read-Only Modus" versetzt, was bedeutet, dass Anträge noch 60 Tage lang aufgerufen und gelesen, jedoch nicht mehr geändert oder überarbeitet werden können. Die Kreisverwaltung Neuwied bittet die Betroffenen um Verständnis für die Umstände.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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