Allgemeine Berichte | 29.06.2021

Schulbuchausleihe im Kreis Ahrweiler

Termine für Rückgabe unbedingt beachten

Kreis Ahrweiler. Schulbücher, die über die Schulbuchausleihe ausgeliehen worden sind, müssen zu den vorgegebenen Terminen vor Beginn der Sommerferien zurückgegeben werden. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.

Die Rückgabe gilt für alle Schulbücher, egal ob sie über die unentgeltliche oder entgeltliche Ausleihe bestellt worden sind. Für die Rückgabe erhält jedes Kind von der Schule einen Rücknahmeschein. Hier ist detailliert aufgeschlüsselt, welche Bücher zurückgegeben werden müssen und welche für das nächste Schuljahr in Schülerhand verbleiben können, insofern eine erneute Teilnahme an der Ausleihe bestätigt worden ist. Nicht rechtzeitig oder in nicht verwendbarem Zustand abgegebene Bücher werden in Rechnung gestellt.

Die Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 werden zum Ende der Sommerferien beziehungsweise zum Beginn des neuen Schuljahres ausgegeben. Am Are-Gymnasium Bad Neuenahr, Peter-Joerres-Gymnasium Ahrweiler, Rhein-Gymnasium Sinzig, Erich-Klausener-Gymnasium Adenau sowie an der Philipp Freiherr von Boeselager Realschule plus Ahrweiler und der Hocheifel Realschule plus mit Fachoberschule Adenau erfolgt die Ausgabe in der letzten Ferienwoche, 23. bis 27. August, vormittags. An der Berufsbildenden Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler (nur Berufsfachschule I und II, Höhere Berufsfachschule I und II, Berufsoberschule I und II und Berufliches Gymnasium) sowie an der Integrierten Gesamtschule Remagen werden die Bücher in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ausgegeben. Die genauen Termine für die jeweiligen Klassen teilen die Schulen in der Regel mit den Rücknahmescheinen aus oder veröffentlichen sie auf ihrer Homepage.

Bei Fragen rund um die Schulbuchausleihe stehen die Mitarbeiterinnen der Servicestelle Schulbuchausleihe, Sabine Alfred und Doris Ohlert, unter Tel. (0 26 41) 9 75 -4 94 oder -2 41 oder per E-Mail unter Sabine.Alfred@kreis-ahrweiler.de oder doris.ohlert@kreis-ahrweiler.de zur Verfügung. Pressemitteilung des

Kreis Ahrweiler

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