Allgemeine Berichte | 08.08.2020

Neue Regelungen für Reiserückkehrer in der Corona-Krise

Testpflicht bei Einreise aus Risikogebiet

Seit 1. August haben Reisende bei ihrer Rückkehr einen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests

Testpflicht bei Einreise aus Risikogebiet

Region. Mit dem Ferienende steigt das Risiko, dass das Coronavirus aus dem Ausland mit nach Deutschland gebracht wird. Schon jetzt gilt: Wer in den zwei Wochen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet war, muss sich in Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht entfällt, wenn ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt wird und bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegen. Das Zeugnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt ab Samstag zusätzlich eine Testpflicht. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes angeordnet. Wer dann aus einem Risikogebiet einreist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis mitbringen, welches nicht älter als 48 Stunden ist, oder sich nach der Rückkehr innerhalb von 72 Stunden testen lassen. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos und können zum Beispiel direkt am Flughafen durchge führt werden.

Außerdem haben alle Urlaubsrückkehrende aus dem Ausland seit dem 1. August 2020 einen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests. Sie können sich nach Einreise an eine niedergelassene Arztpraxis oder an die vom Land Rheinland-Pfalz eingerichteten bzw. von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren wenden - unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen oder ob sie Krankheitssymptome haben. Die Kosten werden vollständig übernommen, wenn der Test innerhalb von 72 Stunden nach Einreise erfolgt. Auch die Kosten für einen Wiederholungstest pro Person werden übernommen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://corona.rlp.de.

Weiterhin ist für Urlauber und Reiserückkehrer, die aus Corona-Risikogebieten kommen, Folgendes zu beachten: Sie müssen unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Gesundheitsbehörde kontaktieren. Für Einreisende in den Kreis Ahrweiler ist das Gesundheits a mt der Kreisverwaltung zuständig (corona@kreis-ahrweiler.de).

Welche Gegenden und Länder als Risikogebiete ausgewiesen sind und was die Grundlage dieser Entscheidungen sind, finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI). Aus der EU sind derzeit Luxemburg, die belgische Provinz Antwerpen und die drei spanischen Regionen Aragón, Katalonien und Navarra auf der Liste. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass diese Liste von den zuständigen Stellen fortlaufend geprüft wird. Kurzfristige Änderungen, insbesondere eine Erweiterung der Liste, sind möglich. Entsprechend sollten sowohl bei Reiseantritt als auch vor der Rückkehr die entsprechenden Veröffentlichungen der zuständigen Behörden bzw. des Robert Koch-Instituts beachtet werden.

Das Gesundheitsamt des Kreises Ahrweiler steht bei weiteren Rückfragen und für Informationen rund um das Coronavirus über die Telefon-Hotline (02641/975-670) zur Verfügung ( Montag bis Donnerstag 8.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen 10 bis 15 Uhr).

Pressemitteilung des Kreises Ahrweiler

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