Allgemeine Berichte | 21.11.2023

Katzenschutzverordnung in der Verbandsgemeinde Brohltal: Eine dringende Notwendigkeit

Tierschutzarbeit im Fokus

Die Tierschutzarbeit des Vereins „Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V.“, der 1045 Mitglieder zählt, könnte erheblich erleichtert werden, wenn Katzenhalter die Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Brohltal befolgen würden. Foto: privat

Brohltal. Die Tierschutzarbeit des Vereins „Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V.“, der 1045 Mitglieder zählt, könnte erheblich erleichtert werden, wenn Katzenhalter die Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Brohltal befolgen würden. Diese Verordnung schreibt vor, dass Freigängerkatzen kastriert, gechipt und registriert sein müssen.

Trotz der seit 2016 geltenden Katzenschutzverordnung in der Verbandsgemeinde Brohltal wurden auch in diesem Jahr von den Tierschützern mehr als 50 unkastrierte, nicht gechipte Katzen in den Ortschaften Galenberg, Hain, Burgbrohl, Wehr und Niederzissen sichergestellt. Selbst tragende Katzen konnten keinem Besitzer zugeordnet werden.

Die Frage stellt sich, welchen Nutzen eine Katzenschutzverordnung hat, wenn sie nicht kontrolliert und umgesetzt wird. Als Beispiel dient die Geschichte von Ronja, die vor einigen Wochen zusammen mit ihrer Mutterkatze in Burgbrohl gerettet wurde. Die Mutterkatze, Bine genannt, zog Ronja liebevoll und zahm auf, ohne menschliche Hilfe. Nach der Entdeckung von mehr als 10 unkastrierten, teilweise tragenden und nicht versorgten Katzen in Burgbrohl richteten die Katzenschutzfreunde über Wochen hinweg eine Futterstelle mit Kamera ein. Die ehrenamtlichen Helfer sicherten die Katzen nach und nach und führten sie dem Tierarzt zu, um sie kastrieren, entwurmen, chippen, registrieren und ins Katzenhaus nach Schalkenbach bringen zu lassen. Auch die kleine Ronja konnte so gerettet und gezähmt werden.

Die finanzielle Belastung, die mit der Tierschutzarbeit verbunden ist, ist erheblich. Der Verein finanziert sich größtenteils durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schutzgebühren. Öffentliche Zuschüsse decken lediglich 1 bis 3% der jährlichen Kosten.

Die Katzenschutzverordnung in der Verbandsgemeinde Brohltal, die seit dem 1. Juli 2016 in Kraft ist, verlangt von Katzenhaltern, ihre freilaufenden Katzen ab dem sechsten Lebensmonat kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Das Ordnungsamt kann einen Nachweis über die Kastration und Registrierung verlangen und gegebenenfalls auf Kosten der Halter die Kastration anordnen. Wer sich nicht an diese Pflicht hält, muss mit Geldbußen rechnen. Um die Tierschutzarbeit der Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V. im Jahr 2023 von Januar bis Oktober zu veranschaulichen: Es wurden 82 Kitten vermittelt und 179 erwachsene Katzen gefunden und vermittelt. Zudem wurden 7 Katzen wieder ausgewildert, während sich 64 Kitten und erwachsene Katzen auf Pflegestellen und im Katzenhaus befinden, die noch auf Vermittlung warten. Der Vorstand des Vereins betont die Notwendigkeit der konsequenten Umsetzung und Kontrolle der Katzenschutzverordnung, und appelliert an die Verbandsgemeinde Brohltal, ihrer Verantwortung nachzukommen.

Weitere Informationen erhalten Sie von den Katzenschutzfreunden Rhein-Ahr-Eifel e.V. unter der Hotline 02646915928, per E-Mail unter info@katzenschutzfreunde.de oder auf ihrer Webseite www.katzenschutzfreunde.de. Spenden können auf das Konto mit der IBAN DE61 5776 1591 0416 1258 00 bei der Volksbank überwiesen werden.BA

Die Tierschutzarbeit des Vereins „Katzenschutzfreunde Rhein-Ahr-Eifel e.V.“, der 1045 Mitglieder zählt, könnte erheblich erleichtert werden, wenn Katzenhalter die Katzenschutzverordnung der Verbandsgemeinde Brohltal befolgen würden. Foto: privat

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