SGD Nord gibt hilfreiche Tipps zum sicheren Kauf von Advents- und Weihnachtsdekoration
Tipps, damit es nicht brennt
Koblenz. In der Adventszeit sorgen Kerzen, Lichterketten und dekorative Leuchtmittel für Gemütlichkeit. Damit die vorweihnachtliche Freude nicht brandgefährlich wird, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Tipps zum sicheren Kauf und Gebrauch von Advents- und Weihnachtsdekoration.
Kerzen sollten …
… auf einer nicht entflammbaren Unterlage stehen,
… nicht bis ganz nach unten abbrennen, sondern rechtzeitig ausgetauscht werden,
… nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person brennen und vor Zugluft geschützt sein,
… einen ausreichenden Abstand zu entflammbaren Gegenständen haben.
Vorsicht ist bei Metallstiften im Wachs des Kerzenfußes geboten. Denn sie können das flüssige Wachs in den Kranz oder das Gesteck transportieren. Verwenden Sie deshalb lieber Kerzenhalter oder -teller, die die Kerze nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen lassen. Eine Alternative sind sogenannte „Sichere Kerzen“.
Wer Adventskränze oder Gestecke mit Kerzen gewerbsmäßig herstellt und verkauft, muss die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes beachten. Dieses fordert, dass Kerzen nach dem Abbrennen gefahrlos verlöschen müssen. Zudem soll die Ware so beschaffen sein, dass die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern nicht gefährdet wird.
Auch beim Kauf von Lichterketten und dekorativen Leuchtmitteln gibt es Einiges zu beachten. Diese Waren müssen das CE-Kennzeichen tragen, welches eine Angabe des Herstellers ist, dass die europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit eingehalten werden. Ein zusätzliches GS-Kennzeichen („geprüfte Sicherheit“) auf dem Produkt ist von Vorteil. Die Verpackung oder das Produkt müssen mit Namen und Adresse des Herstellers oder des Importeurs gekennzeichnet sein. Eine Benutzerinformation mit Verwendungshinweisen und Gebrauchsanleitungen in deutscher Sprache muss beiliegen.
Bei weiteren Fragen können sich die Betreffenden an die zuständige Regionalstelle der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblen unter Tel. (02 61) 12 00 wenden.
Pressemitteilung SGD Nord
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