Allgemeine Berichte | 05.10.2018

Afrikanische Schweinepest: Kreise probten den Ernstfall

Übung: Ausbreitung der Seuche verhindern

 Dr. Johanna Meyer-Hamme, Amts-Veterinärin der Kreisverwaltung Ahrweiler, simuliert die Probenentnahme an einem Wildschwein-Dummy. Im Ernstfall wäre das ein an ASP verendetes Tier. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

Region. Die vier Landkreise Rhein-Hunsrück, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell und Ahrweiler haben zwei Tage lang gemeinsam geübt, was zu tun ist, sollte es zu Fällen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf ihrem Gebiet kommen. Für den Kreis Ahrweiler nahmen Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Ahrweiler sowie Vertreter der Feuerwehr teil. Die vier Landkreise sind im Tierseuchenverbund Koblenz-West zusammengeschlossen.

Das Auffinden und Bergen eines von der ASP befallenen Wildschweins im Wald war ein Teil dieser Übung. Es galt aber vor allem zu trainieren, wie das lokale Krisenzentrum, bestehend aus Veterinären und Mitarbeitern der vier Kreisverwaltungen, im Falle eines Falles mit Feuerwehr und Technischem Hilfswerk zusammen arbeiten muss, um die tierseuchenrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Dazu zählt zum Beispiel die Errichtung einer sogenannten Restriktionszone um den Fundort des toten Tieres. Unter anderem dürfen Tiere der für die Seuche anfälligen Tierart für eine bestimmte Zeit nicht aus diesem Gebiet herausgebracht werden und es kann Jagdruhe angeordnet werden.

Noch gibt es in Deutschland keinen Fall der ASP. Im September wurde sie bei toten Wildschweinen in Belgien, etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, amtlich festgestellt. Wie die Afrikanische Schweinepest nach Belgien gelangen konnte, ist nicht geklärt. Dass sich die Seuche von dort aus nach Deutschland ausbreiten könnte, ist nicht ausgeschlossen. Denkbar ist auch, dass unabhängig von den Fällen in Belgien die Seuche auch in Deutschland auftreten kann. Das Veterinäramt bittet Schweinehalter und Jäger sowie Ernte- und Forsthelfer deshalb dringend um Beachtung der Biosicherheitsmaßnahmen, um das Risiko einer möglichen Verschleppung der Seuche zu reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel, keine Lebensmittelabfälle an Hausschweine zu verfüttern oder in der Natur zu entsorgen. Zutritt zu den Schweinehaltungen dürfen nur Befugte in gereinigter Schutzkleidung erhalten. Schweinehalter müssen ihre Tiere und die Futterbestände vor Kontakt mit Wildschweinen schützen. Jäger und insbesondere Jagdreisende sind aufgefordert, Jagdutensilien, Schuhwerk und Bekleidung gründlich zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Ein Merkblatt zur ASP ist auf www.kreis-ahrweiler.de verlinkt.

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit 2007 in Europa aus. Für den Menschen ist sie ungefährlich, für Schweine tödlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Bei einem Ausbruch der Seuche bei Hausschweinen müssen nach seuchenrechtlichen Vorgaben alle Tiere des Betriebes getötet werden. Überträger der ASP können erkrankte Schweine, aber auch virushaltige Lebensmittel, Tierkadaver, Schlacht- und Speiseabfälle sein.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

Dr. Johanna Meyer-Hamme, Amts-Veterinärin der Kreisverwaltung Ahrweiler, simuliert die Probenentnahme an einem Wildschwein-Dummy. Im Ernstfall wäre das ein an ASP verendetes Tier. Foto: Kreisverwaltung Ahrweiler

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