Allgemeine Berichte | 28.10.2016

Abfallbehörde gibt Tipps

Umweltschutz beim Martinsfeuer beachten

Klare Regeln auch für den Tierschutz

Kreis Mayen-Koblenz. Martinsfeuer gehören zum Brauchtum. Damit das Abbrennen des Feuers nicht zu einer Belastung für die Umwelt und für die anwesenden Zugteilnehmer führt, weist die zuständige Abfallbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz auf einige wichtige Informationen hin. „Die Kontrollen in den letzten Jahren zeigen, dass alle Beteiligten mithelfen müssen, damit die Brauchtumspflege weitergeführt und die Martinsfeuer ohne Schaden für die Umwelt abgebrannt werden können“, so Andre Klöckner. Die Veranstalter müssen darauf achten, dass nur unbedenkliche Materialien bereitgestellt und verbrannt werden. „Geeignete Brennstoffe sind insbesondere Astschnitt, naturbelassenes Holz und Stroh. Papier und Pappe sind nur zugelassen, um das Martinsfeuer zu entzünden“, erläutert Klöckner. Nicht zugelassen sind insbesondere: beschichtetes oder getränktes Holz wie Möbel, Türen oder Fensterrahmen, Altreifen, Kunststoffe oder Plastik. Öl, Dieselkraftstoff oder Altreifen als „Starthilfe“ sind ebenfalls nicht zulässig. „Wer trotzdem solche Abfälle verbrennt, der muss mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen“, erklärt Klöckner. Der Platz für das Martinsfeuer soll aus Sicherheitsgründen sorgsam ausgewählt werden, das heißt auch mit entsprechendem Abstand zu Wald, Gebäuden, Straßen und öffentlichen Wegen. Der Standort des Feuers muss mit der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung abgestimmt werden. Das Abbrennen selbst muss drei Tage vorher bei der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung angezeigt werden. Der Aufbau des Feuers sollte erst wenige Tage vor dem Abbrennen erfolgen. „Wird falsches Material gestapelt oder zu früh angeliefert, dann müssen die Verursacher es aussortieren und entsorgen“, informiert Klöckner. Die „normalen“ Ausmaße der Feuerstelle sollte man nicht überschreiten. Nicht genehmigt werden übrigens private Martinsfeuer, insbesondere auf Gewerbegrundstücken. Das ist grundsätzlich unzulässig.

Klöckner weist außerdem auf den Artenschutz hin: „In den aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen können sich Igel und Haselmäuse aufhalten und beim Abbrennen des Martinsfeuers verbrennen oder ersticken. Beide Tierarten sind besonders geschützt. Damit keine Tiere beim Abbrennen des Martinsfeuers umkommen, sollte man die Hölzer zunächst lagern und erst zwei oder drei Tage vorher aufschichten.

Außerdem sollten die Stapel vor dem Anzünden durchgestochert werden, damit die Tiere aufgeschreckt werden und weglaufen.“

Weitere Infos gibt es telefonisch bei Andre Klöckner unter Tel. (02 61) 108-168 oder per E-Mail an andre.kloeckner@kvmyk.de.

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