Ortsgemeinde Oberdreis
Unsoziale Hundehalter
Verunreinigungen durch Hunde und Verhalten der Halter
Oberdreis. In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden über Verunreinigungen unserer Wege und Friedhöfe durch Hundekot und das Verhalten einiger Hundehalter. Manche Hundehalter haben ihre Hunde nicht unter Kontrolle, sodass Spaziergänger und Radfahrer durch Anspringen, Beschnuppern oder aggressives Verhalten belästigt und bedroht werden. Aussagen wie „der tut nichts“ oder „der will nur spielen“ sind für ein friedliches Miteinander wenig hilfreich. Einige Hundehalter nutzen keinen Müllbeutel und lassen den Hundekot einfach liegen. Aus diesem Grund weise ich auf das Verbot zur Mitnahme von Hunden auf unsere Friedhöfe und auf die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Puderbach hin.
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint ausgeführt werden. Die Hunde sind so an der Leine zu führen, dass nach den erkennbaren Umständen andere Personen oder die Allgemeinheit nicht belästigt oder gefährdet werden können.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Die Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese die öffentlichen Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht durch Hundekot verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Im Namen aller Mitbürger bitte ich um Beachtung dieser Regeln.
Ralf Engel, Ortsbürgermeister
