Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge stoßen in Erpel auf erheblichen Widerstand
Unterschriften für Bürgerentscheid
Erpel. Auf der Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung von Erpel steht der Ausbau der Rieslingstraße, für den der Hauptausschuss den Mandatsträgern die „Erhebung von Vorausleistungen auf den wiederkehrenden Ausbaubeitrag (WKB) für das Jahr 2017“ empfiehlt. Ortsbürgermeisterin Cilly Adenauer und ihrem Beigeordneten Friedel Witten wurden von der „Interessengemeinschaft WBK“ (IG) jedoch Listen mit 373 Unterschriften von wahlberechtigten Erpelern übergeben, die sich massiv gegen eine Abkehr von der bisherigen Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen für betroffene Grundstückseigentümer aussprechen und entsprechend einen Bürgerentscheid zu den WKB anstreben.
„Ich werden die Listen zur Verwaltung geben, wo sie überprüft werden“, kommentierte Cilly Adenauer den Bürgerprotest kurz und bündig. Wie die meisten Ratsmitglieder war sie davon ausgegangen, dass sich die WKB zunehmender Beliebtheit erfreuen würden, sodass der Gemeinderat am 18. April diese Abrechnungsart für Straßenbauarbeiten beschlossen hatte. „Für die Ortsgemeinde sind die wichtigsten Vorteile die gerechte Verteilung der Kosten und der Wegfall der hohen Einmalbelastung der Anlieger der ausgebauten Straßen, die oft Kosten im fünfstelligen Bereich zu tragen hatten“, so die Gemeinde jüngst in einer Presseerklärung.
Eben diese „Gerechtigkeit“ ist für die IG nicht gegeben. So wurde auf einer Bürgerversammlung im Mai vor allem die sogenannte „Verschonungsreglung“ kritisiert. Es sei ein Irrglaube anzunehmen, von den WKB befreit zu sein, wenn man in den zurückliegenden 15 bis 20 Jahren den Ausbau seiner Straße bezahlt habe, so FWG-Ratsfrau Monika Schlüter.
Die Furcht einiger Bürger, durch den WKB „doppelt“ belastet zu werden, habe der Gemeinderat sehr ernst genommen, versicherte Cilly Adenauer und verwies auf die Kann-Vorschrift der „Verschonungsregelung“. Diese orientiert sich in Erpel an der Höhe der bislang gezahlten Ausbaubeiträge. Positiv beurteilt die IG diese im März beschlossene Regelung aber auch nicht. „Danach kommen auf die nicht von ihr profitierenden Eigentümer bis 2025 höhere Beiträge zu, weil die durch die Verschonungsregelung ausfallenden Beiträge auf die verbleibenden Grundstückseigentümer umgelegt werden, sodass diese nochmals übermäßig belastet werden“, monierten die WKB-Gegner.
Ein solidarischer Effekt unter allen Bürgern würde durch die WKB auch nicht erzielt, weil nicht alle Anlieger, sondern lediglich die Grundstückeigentümer zur Kasse gebeten würden. „Außerdem wird der jeweilige WKB nicht über das reale Einkommen des betreffenden Bürgers berechnet, sondern über seinen fiktiven Besitzstand“, so Monika Schlüter. Das aber können viele Eigentümer gar nicht leisten, was zwangsläufig zu einem Kollaps für eine Solidargemeinschaft führen müsse, ergänzte sie.
„Mangelnde Informationspolitik“ der Gemeinde
„Das alles hätte im Vorfeld in einer Bürgerversammlung besprochen werden müssen“, kritisierte die IG mangelnde Informationspolitik vonseiten der Gemeinde, die wiederum darauf hinwies, dass Ende Januar schriftlich informiert worden sei. „Außerdem haben wir 300 persönliche Beratungen vor Ort oder telefonisch durchgeführt und rund 70 Eingaben beantwortet“, so VG-Chef Karsten Fehr. Auch hatte Cilly Adenauer auf der Sitzung des Hauptausschusses daran erinnert, dass der Gesetzgeber keine öffentliche Veranstaltung vor einer Beitragssystemumstellung fordere. „Das Verfahren war so richtig. Mehr Bürgernähe, als Einzelgespräche, sind nicht zu praktizieren“, hatte sie hervorgehoben. „Wir hätten uns eine offene Diskussion gewünscht, wo alle Bürger Pro und Contra hätten hören können“, bemängelte die Initiative. „Außerdem ist nur die Grundsatzentscheidung zur WKB-Einführung im April 2016 gefallen, während in dem Januar-Schreiben, das gar nicht alle Betroffenen erreicht hat, der Eindruck erweckt wurde, als sei die entsprechende Satzungsänderung längst beschlossene Sache“, monierte die FWG-Ratsfrau.
„Das Vertrauen der Grundstückseigentümer ist durch die beabsichtigte Einführung der WKB massiv erschüttert“, so die IG. Während bei einmaligen Beiträgen der Gemeindeanteil bei den Kosten variierte, beträgt der Gemeindeanteil beim WKB grundsätzlich nur noch 30 Prozent für jede Ausbaumaßnahme. „Es geht also darum, die Kosten auf die Grundstückeigentümer abzuwälzen, ein klarer Gewinn der Ortsgemeinde, der auf dem Rücken der Anlieger ausgetragen wird“, so der Vorwurf der WKB-Gegner.
„Ich bin sicher, dass sich noch weitere Bürger in die Listen eintragen werden, die weiter in einigen Erpeler Geschäften ausliegen“, so Adam Udich. DL
