Allgemeine Berichte | 08.08.2023

Neue Förderrichtlinie im Kreis Ahrweiler:

Unterstützung für das Ehrenamt vereinfacht

Kreis Ahrweiler.Im Kreis Ahrweiler wurden Schritte unternommen, um den ehrenamtlich Engagierten den Zugang zu Fördermitteln sowie die Antragsstellung zu erleichtern. Durch die Anpassung und Zusammenfassung der verschiedenen Förderrichtlinien in einer einzigen Richtlinie ist dieses Ziel erreicht worden. Interessenten können ab jetzt die notwendigen Anträge bei der Kreisverwaltung einreichen. Die Beschlüsse dazu wurden in den jüngsten Sitzungen der Kreisgremien gefasst.

Landrätin Cornelia Weigand erklärte zur Neuregelung: „Mit der neuen Richtlinie haben wir die umfassende Förderstruktur des Kreises im Bereich des Ehrenamts optimiert und weiter ausgebaut. Das erleichterte Antragsverfahren unterstreicht die Wertschätzung und Unterstützung des Kreises für ehrenamtliches Engagement.“

Die neugestaltete Förderrichtlinie „Ehrenamt“ bündelt die zuvor fünf getrennten Einzelrichtlinien. Trotz dieser Zusammenführung bleiben die bestehenden Angebote des Kreises erhalten. Sie können nun unter den vier Förderzielen „strukturelle dörfliche Projekte“, „ehrenamtliches Vereinswesen“, „Kulturprojekte“ und „ehrenamtliche Seniorenarbeit“ kategorisiert werden. Das bürgerschaftliche Projekt „Artenreiche Wiese – Lebensraum für Biene, Schmetterling & Co.“ wird weiterhin gefördert. Ergänzend dazu enthält die Richtlinie Regelungen zur Ehrenamtskarte und zum Ehrenamtspreis. Insgesamt wurde die Richtlinie von 20 auf zehn Seiten reduziert.

Mit der neuen Förderrichtlinie rückt die Nachhaltigkeit stärker in den Mittelpunkt. So werden jetzt neben Neuanschaffungen auch Reparaturen unterstützt. Das Projekt „Artenreiche Wiese“ erweitert seine Unterstützung, indem neben Saatgut und Bäumen für Streuobstwiesen auch die Anschaffung von Bienenköniginnen zu 100 Prozent gefördert wird.

Des Weiteren wurden bestimmte Förderkriterien geklärt und konkretisiert. Zum Beispiel wurde die Unterstützung für den Bau und die Reparatur von Festwagen für traditionelle Festumzüge ausdrücklich in die Richtlinie aufgenommen. Zudem wurde, angesichts der Preissteigerungen bei Baumaterialien, die Maximalförderung für Bauprojekte auf 5000 Euro angehoben.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die Vereinheitlichung der Antragsverfahren. Die aktuellen Anträge sind bereits auf der Website des Kreises verfügbar. Bis Ende 2023 soll die Antragstellung voraussichtlich vollständig digitalisiert und online verfügbar sein, wobei die Vorbereitungsmaßnahmen hierfür schon getroffen wurden.

BA

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