Allgemeine Berichte | 16.02.2022

Planung zur Errichtung von Windanlagen in der Verbandgemeinde Ransbach-Baumbach

Update zum Verfahrensstand

Ransbach-Baumbach. Das Thema „Windenergie“ gibt, wie an vielen anderen Orten im Land, auch in unserer Verbandsgemeinde Anlass zum Austausch der unterschiedlichen Positionen und Meinungen und somit zur Darstellung des „Für und Wider“ innerhalb der Bevölkerung. Insbesondere in den sozialen Medien und Netzwerken wird sehr kontrovers und teilweise auch sehr spekulativ über den „Stand der Planungen“ für zukünftige Windanlagenprojekte debattiert.

Im nachfolgenden Beitrag soll aus objektiver Sicht über den derzeitigen Verfahrensstand informiert werden. Von daher sei zunächst ein „Blick in die Vergangenheit“ und somit ein Einblick in die bauleitplanerische Situation gewährt.

Die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach ist gesetzlich zuständig für die Flächennutzungsplanung in ihrem Hoheitsgebiet. In dieser Eigenschaft hat sie die Notwendigkeit erkannt, die mögliche Errichtung von beabsichtigten Windenergieanlagen in ihrer Gemarkung planerisch zu steuern. Nach einem aufwendigen Verfahren unter Beteiligung aller Fachbehörden und der betroffenen Öffentlichkeit, welches insgesamt über einen Zeitraum von rund vier Jahren durchgeführt wurde, hat die zuständige Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Ende September 2016 den „Flächennutzungsplan - Teilplan Windenergienutzung“ genehmigt. Der Teilplan Windenergienutzung bietet in drei Konzentrationsflächen mit einer Größe von insgesamt rund 118 ha eine Angebotsfläche, auf der die Errichtung von Windanlagen beantragt werden kann.

Durch diese Teilflächennutzungsplanung wurde vermieden, dass der sogenannte „Planvorbehalt“ nach § 35 des Baugesetzbuches greift und hierdurch im gesamten VG-Gebiet in einer Außenbereichslage ein Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt werden kann. Hierdurch wurde einer „Wildwuchs-Planung“ entgegengewirkt – ohne die Erstellung unseres Teilflächennutzungsplanes wäre eine Prüfung und Realisierung von Windenergieanlagen an verschiedenen Standorten voraussichtlich bereits längst erfolgt. Von der betroffenen Fachbehörde wurde seinerzeit bescheinigt, dass das Verfahren zum FNP-Teilplan Windenergienutzung unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen vorbildlich durchgeführt und zustande gekommen ist.

Aber wie geht es jetzt weiter und wer entscheidet über Standort und Anzahl möglicher Windenergieanlagen?

Die Entscheidung über die tatsächliche Zulässigkeit und Genehmigung einzelner Windenergieanlagen obliegt dem Ergebnis eines Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG. Dies setzt eine objekt- und damit einzelfallbezogene Prüfung des Gesamtvorhabens voraus. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in diesem Fall die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises.

Nach Information der VG läuft derzeit die Prüfung zur Genehmigung von drei Windenergieanlagen innerhalb des Teilflächennutzungsplanes. Die genauen Standorte sowie die Art und der Typ der beantragten Windanlagen sind der Verbandsgemeinde derzeit nicht bekannt, da wohl zur abschließenden Prüfung des Genehmigungsantrages, welche in einem öffentlichen Verfahren durchgeführt werden soll, noch notwendige Antragsunterlagen fehlen. In den sozialen Medien wurde behauptet, dass es bei den derzeitigen Anträgen gegenüber der bereits im November 2018 vom Projektentwickler BayWa r.e. eingereichten erste Plankonzeption Standortveränderungen auf Wunsch der Stadt und Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach gegeben hat. Ein seinerzeit vorgesehener Standort wäre zu Nahe am Stadtgebiet Ransbach-Baumbach geplant gewesen. Hierzu ist deutlich zu entgegnen, dass die Standortfrage lediglich von den notwendigen Fachgutachten im Rahmen der Genehmigungsprüfung und nicht vom Wunsch einzelner Anrainerkommunen zu Standortwünschen bestimmt ist. Abschließend bleibt festzustellen, dass der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach bislang weder vollständige noch unvollständige Antragsunterlagen vorliegen! Die in verschiedenen Publikationen genannten Anlagentypen bzw. Anlagenstandorte können zum jetzigen Zeitpunkt von der VG-Verwaltung weder bestätigt noch kommentiert werden.

Es ist derzeit nicht abzusehen, wann die notwendigen Antragsunterlagen der zuständigen Behörde vollständig vorliegen und von dort das öffentliche Beteiligungsverfahren, welches der Bevölkerung Möglichkeiten der Einsichtnahme und Stellungnahme, aber auch unserer Verwaltung und den Kommunen die Möglichkeit zur näheren Prüfung bietet, eingeleitet wird.

Sobald der Verbandsgemeindeverwaltung „prüffähige“ Antragsunterlagen vorliegen, kann das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Die Möglichkeit der Verfahrensbeteiligung wird, wie alle öffentlichen Bekanntmachungen, rechtzeitig veröffentlicht werden.

Die Verbandsgemeinde geht davon aus, dass diese Antragsunterlagen auch alle notwendigen Fachgutachten beinhalten. Neben den Themen Schallschutz und Abstandsflächen zu bebauten Gebieten, erwarten auch sie umfassende Aussagen zu den sensiblen Themen Wasserversorgung und Trinkwasserschutz, sowie dem Artenschutz.

Es bleibt also weiter abzuwarten wie sich das Thema „Windenergienutzung“ im Gemarkungsbereich der Verbandsgemeinde entwickeln wird. Die VG lädt die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ein, im zukünftig anstehenden öffentlichen Genehmigungsverfahren die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsmöglichkeit wahrzunehmen.

Pressemitteilung der

VG Ransbach-Baumbach

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