Allgemeine Berichte | 06.09.2023, 14:44 Uhr

Klage am Arbeitsgerichts Trier gegen Bischof Dr. Stephan Ackermann und das Bistum Trier

Urteil: Trierer Bischof muss Schmerzensgeld an Mitarbeiterin zahlen

Bischof Stephan Ackermann wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung von 20.000 Euro verurteilt.  Foto: Lothar Spurzem/Wikimedia Commons CC 2.0 de
502

Trier. Das Arbeitsgericht Trier hat heute, 6. September, entschieden, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann einer Mitarbeiterin des Bistums 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Der Bischof hatte, damals noch als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, den bürgerlichen Namen einer zuvor unter dem Pseudonym „Karin Weißenfels“ bekannten Frau bei einer Konferenz in genannt, obwohl er dies nicht hätte tun dürfen. Die Frau war in den 1980er Jahren von einem Priester missbraucht und später zu einer Abtreibung gedrängt worden. Bischof Ackermann hatte sich kurz nach dem Vorfall entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterschrieben, dennoch führte der Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Arbeitsgericht Trier sah es als erwiesen an, dass der Bischof den Namen der Klägerin unrechtmäßig preisgegeben hatte und sprach ihr das geforderte Schmerzensgeld zu. Sowohl der Bischof als auch das Bistum akzeptieren das Urteil und Bischof Ackermann wird den geforderten Betrag zahlen. Bei der Verhandlung wurde der Bischof von einem Bevollmächtigten des Justiziariats vertreten.

BA

Bischof Stephan Ackermann wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung von 20.000 Euro verurteilt. Foto: Lothar Spurzem/Wikimedia Commons CC 2.0 de

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Empfohlene Artikel
Bildergalerien
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Dauerauftrag 2026
Hausmeister, bis auf Widerruf
Ausbildung zum Metallbauer
Traueranzeige Wolfgang Kruft
Kfm. Verwaltungsleitung
Produktionsmitarbeiter
Weitere Artikel
In Brogsitters Gasthaus Sanct Peter wurden die besten Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet.
871

Siegerweine zeigen die außergewöhnliche Klasse an der Ahr

Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zum 16. Mal zeichnete der Weinpreis „Ahrwein des Jahres“ die besten Weine des Anbaugebiets Ahr aus. Insgesamt 97 Weine wurden in diesem Jahr in sechs Kategorien bewertet. Die Preisverleihung fand in Brogsitters Gasthaus St. Peter in Walporzheim statt, wo Winzerinnen, Winzer und Weinfachleute zusammenkamen, um die Siegerweine zu würdigen.

Von Barbara Knieps aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

Weiterlesen

Links: Straßenschild Rheinstraße, Mitte: Nostalgisches Bild der Rheinstraße/Vater Rhein (vom Stadtmuseum Andernach), Rechts: Frau Grafen heute
1059

Andernach. Wenn Christina Grafen von ihrer Zeit in der Andernacher Rheinstraße erzählt, klingt es fast so, als würde man für einen Moment die Musik von damals wieder hören. Tanzflächen voller Menschen, mehrere Theken, an denen die Getränke ausgeschenkt wurden, ausgelassene Stimmung und mittendrin sie – meistens hinter dem Tresen, wo es selten ruhig zuging.

Von Dilara Köksal aus Andernach

Weiterlesen

v.l.n.r.: Daniel Phiesel, Christel Engeland, Stefan Raetz, Marcel Richter, Martin Warkentin
406

Rheinbach. Die Bürgerstiftung „Wir für Rheinbach“ hat auch für 2027 wieder einen Rheinbach-Kalender herausgebracht. Die Vorstände Bürgermeister Dr. Daniel Phiesel und Marcel Richter: „Der Bildkalender erfreut sich auch in der 13. Auflage großer Beliebtheit und zeigt wieder interessante Rheinbacher Motive.“ Mit Martin Warkentin hat die Bürgerstiftung erneut einen jungen Fotografen aus Rheinbach gefunden, der mit einem eigenen Blick auf die Rheinbacher Motive schaut.

Von Stefan Raetz aus Rheinbach

Weiterlesen