Leserbrief zur Gewässerwiederherstellung in Überflutungsgebieten
Veränderungen an der Ahr
Die Beobachtung in Dernau (Frau Sebastian-Berthel, Blick aktuell Nr. 5) lässt aufhorchen; ebenso die vermutete Erklärung. Auch in Sinzig ist die Beobachtung gemacht worden, dass der Wasserspiegel sowie Qualmwasser unverhältnismäßig angestiegen sind. Dort, im Unterlauf verflacht die Ahr am Übergang in den Rhein (Delta) und könnte tatsächlich eine Sedimentfalle sein, also viel Schotter abgelagert worden sein. Es ist also zu untersuchen, ob diese Aufschüttungen als „Schwellen“ vorliegen oder großflächig vorkommen und ob eine Auskofferung realistisch/realisierbar und wirksam wäre.
Möglich wäre aber auch, dass der Rhein Hochwasser geführt hat und ein Rückstau erfolgt ist.
Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist es grundsätzlich ja, den Durchfluss zu verbessern und die Sohle lokal zu vertiefen. Nun mag man damit noch nicht überall abgeschlossen haben. Und es wird auch so sein, dass lokal Schotter umgelagert und kleinräumig aufgeschüttet wurde. Dass aber großräumig der Flusswasserspiegel ansteigt, halte ich für unwahrscheinlich.
Doch diese Erscheinung sollte untersucht werden:
Erstens sollten die Ingenieurbüros, die ja Flussabschnitte bearbeiten, sich dazu äußern, ob in ihrem Beritt bedeutende Aufschüttungen vorliegen, die einen Anstieg des Wasserspiegels wahrscheinlich machen.
Zweitens sollten ALLE Pegelstände der letzten Starkregen von der oberen bis zur unteren Ahr abgefragt werden, damit man erfährt, wo ungewöhnliche Anstiege vorkommen.
Und drittens müssen die Niederschläge (Verteilung , Dauer , Intensität) der Teileinzugsgebiete erfasst werden.
Daran sollten die Hydrlogen erkennen, ob die Pegel bei vergleichbaren Niederschlägen tatsächlich anders reagieren als vor der großen Flut. Erst dann wird man belastbare Schlussfolgerungen ziehen können. Diese Initiative müsste wohl der Kreis ergreifen.
Auf meiner kurzen Durchfahrt bei ungefähr Niedrigwasser ist mir aber aufgefallen, dass die Flusswasserspiegel höchstens 4 m ansteigen dürfen, um nicht wieder die Bahnschienen, Dernau und Neuenahr zu zerstören. Insbesondere die „Bunte Kuh“ ist ein Nadelöhr, das nicht aufzuweiten ist.
Wenn wir also nicht entscheidend zurückhalten, könnten wir wieder Wasserstände von 7 Meter erreichen und fürchterliche Schäden erleiden.
Die sollen nach Vorstellungen der Ingenieure zwar 19 Großbecken verhindern. Doch im vorherigen Artikel „Gewässerwiederherstellung“ wurde dargelegt, dass mit Großbecken keine optimale Rückhaltung zu gewährleisten ist. Sie schützen bestenfalls Unterlieger in Tälern, alle übrigen Betroffenen aber nicht, sind extrem kostenträchtig und erst in Jahren/Jahrzehnten realisierbar. Deshalb ist alles daranzusetzen, die flächenhafte Zurückhaltung durchzusetzen - vor allem in Land- und Waldwirtschaft. Sie sind dringend in die Planungen einzubeziehen, denn ihre Flächen werden benötigt, um dort das Wasser zurückzuhalten, zu deren eigenem Nutzen und zur Abwehr weiterer Schädigungen durch deren (großenteils vermeidbaren Abfluss); gelbe Flut direkt vom Acker in die Keller.
Eine besondere Verantwortung liegt beim Kreis, denn er hat eine Koordinierungsfunktion. Die „Schützer“ von den Ingenieurbüros über die Enquete-Kommission, Partnerschaften bis zu Kars haben alle nur Teilfunktionen übernommen und demnächst „gut“ abgerechnet. Sie können für ein Scheitern nicht in Anspruch genommen werden. Der Kreis aber hat sich zu verantworten. Und bisher ist nicht zu erkennen, dass ein hinreichender Schutz durch die ins Auge gefassten Maßnahmen zeitnah erreicht werden kann. Die größten Defizite liegen im Bereich der Landwirtschaft. Ihre Maßnahmen zur Rückhaltung wurden nicht ausgeschöpft (s. beigefügter Artikel „Gewässerwiederherstellung“.) Solange das nicht geschieht, stehen alle Neuinvestitionen buchstäblich im Wasser.
Von den Ingenieuren/Hydrologen ist also zu erwarten, dass sie kalkulieren/modellieren, ob etwa die Hälfte der Großbecken durch flächenhafte Rückhaltung auf Äckern/Sonderkulturen durch angepasste Bewirtschaftung, Erdwälle und Rückhaltung in naheliegenden Auen entbehrlich ist – denn dass grundsätzlich „Rückhaltung statt Durchleitung“ anzustreben ist, haben sie (durch 19 Großbecken) inzwischen ja akzeptiert – auch die Landrätin. Ebenso müssen die Waldbauern „ihr“ Wasser, ihren Abfluss durch angepasste Bewirtschaftung, Vermeidung von zu hohem Wildbesatz, Rückhaltung in Mulden und Eindämmung, sowie Rückhaltung in anliegenden Auen großenteils zurückhalten. Diese Form der Rückhaltung wäre weitaus schneller, kostengünstiger und vor allem sachdienlicher zu erreichen, als die durch ausschließliche Großbecken.
Deshalb sollte Beitrag „Gewässerwiederherstellung“ allen Akteuren (und betroffenen/interessierten Bürgern zugänglich gemacht werden (über die Homepage des Kreises)? Der hauptverantwortliche Kreis sollte unsere Empfehlungen mit den Akteuren diskutieren. Wir können natürlich nicht beanspruchen, im Besitz der Allwissenheit zu sein. Da die meisten Akteure aber keine fundierten landwirtschaftlichen Kenntnisse haben, unterschätzen sie die Möglichkeiten, die die Rückhaltung in Feld, Wald und Wiesn bietet. Der Kreis würde also seine Sorgfaltspflicht versäumen, würde er nicht diese Diskussionen, auch mit Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, führen. Im Übrigen muss er sich mit seinen großen Erfahrungen, vom Land über den Bund bis hin zur EU, für eine verbesserte Realisierbarkeit der erforderlichen Maßnahmen, auch durch Überarbeitung der rechtlichen Grundlagen, engagieren.
Prof. Dr. Dietmar Schröder,
Remagen Oedingen
