Allgemeine Berichte | 27.02.2025, 16:31 Uhr

PETA lobt tierfreundliche Maßnahme und fordert landesweite Regelung in Rheinland-Pfalz

Verbandsgemeinde Montabaur beschließt Katzenschutzverordnung

Symbolbild. Foto: Pixabay
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VG Montabaur. Katzenleid beenden: Deutschlandweit leben etwa zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert.

Unzählige von ihnen leiden an Unterernährung, sterben häufig früh oder verletzen sich im Straßenverkehr. Einige sind von Parasiten befallen, durch Tierquäler gefährdet oder leiden oftmals ihr Leben lang an schweren, unversorgten Krankheiten. Selten werden heimatlose Katzen von Tierfreunden medizinisch versorgt. Um dieses Tierleid zu verringern, hat die Verbandsgemeinde Montabaur die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese tritt ab dem 1. März in Kraft. Auf dieser Grundlage sollen Freigängerkatzen künftig kastriert und registriert werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Population von heimatlosen Katzen auf Dauer zu reduzieren und ihr Leid zu verhindern. PETA lobt die tierfreundliche Entscheidung und fordert für Rheinland-Pfalz eine landesweite Katzenschutzverordnung.

„Der Beschluss für die Verbandsgemeinde Montabaur bedeutet langfristig eine deutliche Reduzierung von Tierleid für viele Freigänger und heimatlose Katzen. Wir bedanken uns für die tierfreundliche und wegweisende Entscheidung“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. „Nun wäre es nur folgerichtig, würden andere Gemeinden und Städte nachziehen. Lokale Verordnungen sind aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein, weil die Vierbeiner keine Ortsgrenzen kennen. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen in Rheinland-Pfalz, endlich eine landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere und zur Verringerung ihres Leids zu erlassen.“

Berlin, Bremenund Niedersachsen gehenmit gutem Beispiel voran

Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Die Vierbeiner zu versorgen, strapaziert zudem Tierschutzvereine und Katzenhilfen finanziell und fordert ihre Mitarbeitenden bis an die Belastungsgrenze. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Überpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere bei. Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt.

Kommunen könnendas Problem nicht allein lösen

Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen. In über 1100 Städten und Gemeinden in Deutschland besteht diese bereits. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen ist jedoch nicht ausreichend – auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollen.

Entlastung durchflächendeckendeKatzenschutzverordnung

Eine derartige Verordnung kann neben der Regulierung der Population die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen. Hierzu zählen beispielsweise die Viruserkrankungen FIP, FIV und FELV, die sich innerhalb der Katzenpopulation verbreiten, sowie die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose. Zusätzlich kann eine flächendeckende Schutzverordnung die Arbeitsbelastung von Tierärzten, Tierheimen, Katzenschutzvereinen sowie des Veterinäramts deutlich reduzieren. Deren Arbeit wäre erleichtert, da aufgefundene Tiere schnell über Registrierungsportale identifiziert und den Haltern zugeordnet werden könnten.

Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele frei laufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigen sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden. Der Mensch wird hierbei allen anderen Spezies gegenüber als überlegen angesehen. Daneben wird auch zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden: So werden beispielsweise Schweine, Rinder und Hühner gequält und getötet, Hunde und Katzen hingegen liebevoll umsorgt.

Pressemitteilung

PETA Deutschland e.V.

Verbandsgemeinde Montabaur beschließt Katzenschutzverordnung

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