Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr zwischen den Feiertagen bis zum 2. Januar 2026 geschlossen
Eingeschränkte Öffnungszeiten des Standesamtes und des Einwohnermeldeamtes
VG Altenahr. Zwischen den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen von Montag, 29. Dezember 2025, bis Freitag, 2. Januar 2026, ist die Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar 2026, ist das Rathaus wieder regulär geöffnet.
Am Montag, 29. Dezember 2025, und am Freitag, 2. Januar 2026, ist von 10 bis 12 Uhr für dringende passrechtliche bzw. standesamtliche Angelegenheiten ein Notdienst des Einwohnermeldeamtes und Standesamtes eingerichtet.
Eine telefonische Terminabsprache unter 02643/809-18 (Einwohnermeldeamt) bzw. 02643/809-68 (Standesamt) ist unbedingt notwendig.
Ergänzend zu den genannten Zeiten steht für Wahlvorschlagsträger der Landtagswahl am 22. März 2026 zum Erhalt von Wählbarkeitsbescheinigungen oder bei nicht privilegierten Wahlvorschlägen die Bestätigung der Unterstützungsunterschriften durch die Verbandsgemeindeverwaltung sowie bei weiteren Fragen eine eigens eingerichtete Rufbereitschaft auch am 30.Dezember 2025 in der Zeit von 10 bis 12 Uhr unter Tel. 02643/809-14 zur Verfügung.
Pressemitteilung VG Altenahr
