Allgemeine Berichte | 03.12.2024, 10:32 Uhr

Kein Silvesterfeuerwerk im Naturschutzgebiet und in der Nähe von alten Hofanlagen und Fachwerkhäusern in Wachtberg

Verbot von Feuerwerk auf dem Rodderberg

Wachtberg. Zum bevorstehenden Jahreswechsel weist das Ordnungsamt der Gemeinde Wachtberg schon jetzt auf ein striktes Verbot von Silvesterfeuerwerk im Naturschutzgebiet Rodderberg sowie im Umkreis von historischen Hofanlagen und Fachwerkhäusern im Wachtberger Gemeindegebiet hin.

Das Naturschutzgebiet Rodderberg, bekannt für seine vielfältige Flora und Fauna, stellt ein wertvolles Ökosystem dar, das besonders in den Wintermonaten anfällig für Störungen ist. Feuerwerkskörper, die in der Nähe des Gebiets abgefeuert werden, könnten nicht nur Wildtiere erschrecken, sondern auch die empfindliche Vegetation schädigen. Um die Natur zu schützen, ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern im Bereich des Rodderberges untersagt. Besonders in der Nähe von alten Hofanlagen und Fachwerkhäusern birgt Silvesterfeuerwerk ein erhöhtes Risiko für Brände. Die hohe Dichte von Holzbauten macht den Umgang mit Feuerwerk dort besonders gefährlich. Daher ist das Abbrennen von Feuerwerk gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Nähe dieser Bauten verboten. Selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch kann es vorkommen, dass ein Feuerwerkskörper nicht wie vorgesehen funktioniert oder in eine falsche Richtung fliegt und beispielsweise Holzdachkonstruktionen in Brand setzt. „Wir appellieren an die Verantwortung aller Bürger, in diesen Bereichen auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu verzichten.

Die Sicherheit von Menschen, Natur und Gebäuden hat oberste Priorität“, so die Sprecherin der Gemeinde Wachtberg. „Wenn Sie in der Nähe eines altes Hofes oder eines Fachwerkhauses wohnen, verzichten Sie bitte dort vor Ort auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. Bitte suchen Sie am 31.12.2024 auch nicht den Rodderberg auf, um dort Feuerwerk abzubrennen. Die Natur wird es Ihnen danken!“

Pressemitteilung

Gemeinde Wactberg

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