Feuerwerksverbot in der Mayener Innenstadt an Silvester und Neujahr
Verbot von Silvester-Feuerwerk zum Schutz historischer Gebäude
Bei Verstößen können bis zu 50.000 Euro Geldbuße fällig werden
Mayen. Seit einigen Jahren ist in der Silvesternacht eine permanente Zunahme von Feuerwerksaktivitäten in der Innenstadt zu beobachten. Damit einhergehend steigt aufgrund der engen Bebauung in der Innenstadt und zunehmender Menschenansammlungen auf dem Marktplatz das Brand- und Verletzungsrisiko. Vor diesem Hintergrund, der auch durch Hinweise aus der Bevölkerung bestätigt wird, hat die Stadt Mayen für den Jahreswechsel 2019/2020 verfügt, dass im Innenstadtgebiet auch für Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot herrscht. Insofern ist es untersagt, Feuerwerkskörper (Kategorie F2) wie z.B. Böller, Schwärmer, Raketen und Batterien abzubrennen.
Hintergrund für diese Regelung ist insbesondere der Brandschutz: Mit diesem Feuerwerksverbot sollen Schäden an alten und zum Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden vermieden sowie auch das erhebliche Gefahrenrisiko, dass mit leichtfertigem Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen verbunden ist, minimiert werden.
„Hier agieren wir also präventiv um Schäden an den Gebäuden, aber auch von Personen, abzuwenden“, erläutert Oberbürgermeister Treis.
Gerade die alten Gebäude in der Innenstadt weisen unvermeidbar eine Vielzahl von Eintrittsmöglichkeiten für aufsteigende Feuerwerksraketen. Aufgrund dieser Beschaffenheit besteht ein höheres Risiko, dass ein solches Gebäude in Brand gerät und wenn dies passiert, dass auch ein sehr großes Schadensausmaß nicht auszuschließen ist.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb des sogenannten Mayener Innenstadtringes:
- westliche Grenze: Straßen Habsburgring bzw. Boemundring,
- nördliche Grenze: Straßen Habsburgring bzw. Einmündung Auf der Eich und Koblenzer Str.,
- östliche Grenze: Straße Wasserpförtchen / das Fließgewässer Nette und
- südliche Grenze: Straßen Boemundring bzw. St. Veit-Str.
Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
„Ich hoffe jedoch, die Bürgerinnen und Bürger verzichten nicht zuletzt aus Vernunft und Eigenschutz auf das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt, sodass keine Geldbußen verhängt werden müssen. „, so Oberbürgermeister Treis.
Pressemitteilung Stadt Mayen
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Und wie zum Hohn, klang es auf der Mitgliederversammlung des Städtetages RLP in Mayen: „Es sind die Menschen, die eine Stadt ausmachen und nicht die Häuser“
Da wird über Jahrzehnte an Sylvester Feuerwerk abgebrannt und die Historie steht immer noch.
Dämlicher kann eine Begründung nicht ausfallen.