Allgemeine Berichte | 18.07.2023

Getränkestand auf der Herbstkirmes 2024

Vereine können sich bewerben

Bis zum 31. August

Rheinbach. Die Stadt Rheinbach unterstützt gemeinnützige Rheinbacher Vereine, die das städtische Leben mit einem Getränkestand bei der Herbstkirmes 2024 bereichern möchten, indem sie auf die Erhebung der Standgebühren in Höhe von rund 400 Euro verzichtet. Vereine können sich bis zum 31. August bei der Stadt Rheinbach, Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach oder per Email unter ordnungsamt@stadt-rheinbach.de bewerben. Die Standplätze werden im Losverfahren zugewiesen. Die Verlosung des Standplatzes für 2024 erfolgt im Rahmen der diesjährigen Kirmeseröffnung am Freitag, 15. September, 18 Uhr auf dem Kirmesplatz.

Die Vergabe eines Standplatzes kann erfolgen, wenn folgendes beachtet wird:

• Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins. • Vergeben wird nur ein Standort (mit einer anschließenden Ausschlussfrist von drei Jahren zur Bewerbung).

• Der Getränkestand muss sich in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand befinden und selbständig organisiert werden.

• Während der gesamten Öffnungszeit der Kirmes - Freitag von 15 Uhr bis ca. 24 Uhr, Samstag ab 14 Uhr bis ca. 24Uhr, Sonntag ab 12 Uhr bis ca. 22 Uhr, Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 22 Uhr muss eine Besetzung des Getränkestandes gewährleistet sein. Dafür kann auch eine Kooperation mit mehreren Vereinen eingegangen und sich gemeinsam beworben werden.

• Die Allgemeinkosten (Konzession, Feuerwerk, Stromanschlusskosten etc.) in Höhe von ca. 350 Euro zuzüglich der Stromkosten nach tatsächlichem Verbrauch sind zu entrichten.

Pressemitteilung

der Stadt Rheinbach

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