Allgemeine Berichte | 28.05.2017

Die Polizei brach aufgrund der unkalkulierbaren Gefährdungsaspekte für alle Beteiligten und unbeteiligten Dritten die Verfolgung ab

Verfolgungsfahrt mit Crossmaschine

Verfolgungsfahrt mit Crossmaschine

Buchholz. Am 27. Mai 2017 kam es kurz nach Mitternacht zu einer Verfolgungsfahrt der Polizei mit einer rot-metallic-lackierten Crossmaschine ohne Licht und Kennzeichen auf der L274 bei Buchholz. Das Krad wurde auf der L 274 und weiter über Feld- und Waldwege über den Ortsteil Muß bis in den Ortsteil Bennau geführt. Hier brachen die eingesetzten Polizeibeamten aufgrund der unkalkulierbaren Gefährdungsaspekte für alle Beteiligten und unbeteiligten Dritten die weitere Verfolgung ab. Der männliche Fahrer trug ein kariertes Hemd, eine kurze Hose und einen schwarzen Helm mit Visier. Hinweise zur Crossmaschine und dem Fahrer bitte an die Polizei Straßenhaus unter der Tel.: 0 26 34-95 20 oder per Mail pistrassenhaus@polizei.rlp.de

Pressemitteilung Polizeiinspektion Straßenhaus

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