Vorsicht Feuergefahr im Wald
Verhaltensregeln aus dem Forstamt
Wierschem. Das Forstamt weist zur Vermeidung von Waldbränden auf folgende Verhaltensregeln hin:
– Rauchen im Wald ist gemäß Landeswaldgesetz ganzjährig strengstens verboten, machen Sie Raucherinnen und Raucher höflich darauf aufmerksam.
– Grillen und Anlegen offener Feuer ist im Wald und in Waldesnähe verboten. Bitte ausschließlich offizielle Grillplätze benutzen und größte Vorsicht wegen Funkenflug walten lassen. Eine besondere Gefahr geht von flexiblen Einmalgrills aus.
– Nur ausgewiesene Parkplätze sollen genutzt weden. Trockene Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren unter den Autos entzünden.
– Alle Zufahrten zu Wäldern und die Waldwege sind für die Rettungsfahrzeuge vollständig freizuhalten.
– Jede, auch kleinere Rauchentwicklungen außerhalb der Siedlungsgebiete bitte unter Notruf 112 (Feuerwehr) oder 110 (Polizei) melden. Die Angabe der im Wald an Wegkreuzungen beschilderten Rettungspunkte (grüne Tafeln mit weißem Kreuz und einer Nummer) erleichtert die rasche Bekämpfung. Oftmals nur lokale und kleine Regenschauer sowie die grüne Vegetation täuschen über die Waldbrandgefahr hinweg. Täglich ändert sich jedoch das Risiko, je nach aktueller und lokaler Witterung. Spätestens bei Gefahrenstufe 4 bis 5 sind Waldbesucher zu höchster Disziplin im Umgang mit offenem Feuer aufgerufen. Im Extremfall kann auch eine einfache Glasscherbe einen Brand auslösen.
Michael Kopp, Ortsbürgermeister von Wierschem, möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, das offenes Feuer an der Grillhütte in Wierschem bis auf Weiteres untersagt ist.
