Mitteilung des Forstamtes Dierdorf zu § 24 Landeswaldgesetz
Verhütung von Waldbränden
Dierdorf. Das Forstamt Dierdorf bittet alle Waldbesitzer, Bürger und Bürgerinnen um aktive Mithilfe bei der Verhütung von Waldbränden. Die anhaltend trockene Witterung stellt eine gefährliche Ausgangssituation für Waldbrände dar, die Ursache dafür ist oft fahrlässiges Verhalten von Waldbesuchern. Die nachfolgenden Verhaltensregeln können daher entscheidend zur Verhinderung von Waldbränden beitragen: •In Rheinland-Pfalz gilt wegen des hohen Gefahrenpotentials, ganzjähriges Rauchverbot im Wald. Werfen Sie auch keine Zigarettenkippen aus dem Auto. •Offenes Feuer im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald bedarf der Genehmigung des Forstamtes. Wer grillen möchte, soll bitte die extra dafür ausgewiesenen Plätze benutzen und darauf achten, dass das Feuer beim Verlassen vollständig erloschen ist. Lassen Sie keine Einweggrills im Wald oder der freien Natur zurück. •Hinterlassen Sie keinen Müll im Wald. Eine Glasscherbe kann wie ein Brennglas wirken und ein Feuer auslösen. •Fahrzeuge sind ausschließlich auf den vorgesehenen Waldparkplätzen abzustellen. Ein Katalysator kann so heiß werden, dass sich trockenes Material unter dem Wagen entzündet. •Waldeinfahrten sind frei zu halten, damit Einsatzwagen der Feuerwehr und andere Hilfsdienste im Notfall jederzeit passieren können. •Es ist sofort den Notruf 112 zu wählen, wenn ein Brand entdeckt wird. •Versuchen Sie, ein entstehendes Feuer selbst zu löschen, wenn für Sie keine Gefahr besteht. Ist das nicht möglich, bringen Sie sich schnellstmöglich in Sicherheit und vermeiden Sie das Einatmen von Rauch. Im Sinne des Waldes und zur Vermeidung von Gefahren für andere Waldbesucher wird nochmals um Mithilfe gebeten.
