Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises

Verkehrsberuhigter Bereich in Swisttal-Buschhoven aufgehoben

09.06.2020 - 11:04

Rhein-Sieg-Kreis. Das Straßenverkehrsamt hat den verkehrsberuhigten Bereich in Swisttal-Buschhoven überprüft. Bürgerinnen und Bürger hatten erhöhte Geschwindigkeiten im Bereich Dietkirchenstraße, Vogtstraße und Am Vogtweiher wahrgenommen und entsprechende Eingaben gemacht. Dies hatten Vertreter der Gemeinde Swisttal, der Polizei und des Straßenverkehrsamtes zum Anlass genommen, die bestehende Verkehrsregelung zu überprüfen.

Diese Überprüfung durch die Fachbehörden hat ergeben, dass der betreffende Abschnitt den gesetzlichen Anforderungen nach der Straßenverkehrsordnung an einen dort ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereich nicht genügt. Dieser, umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnete, Bereich muss baulich so gestaltet sein, dass keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg erkennbar ist. Durchgangsverkehr darf höchstens von nachrangiger Bedeutung sein. Zudem ist es in einem verkehrsberuhigten Bereich erlaubt, sich auf der kompletten Verkehrsfläche aufzuhalten und dort auch zu spielen. Aus diesem Grund gilt, je nach Rechtsprechung, eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 7 und 17 km/h.

Gerade bei derart sensiblen Bereichen ist es unerlässlich, dass die Straße so gestaltet ist, dass sich die fahrbare und die zulässige Geschwindigkeit decken. Nur dann ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von selbst. Die Gegebenheiten vor Ort in Buschhoven entsprechen einer Tempo-30-Zone. Dies spiegeln auch die bei der Untersuchung des Bereichs gemessenen Geschwindigkeiten wider. Sie lagen bei knapp 30 km/h – also um ein Vielfaches über der geforderten Schrittgeschwindigkeit. Dies hatte in Swisttal-Buschhoven zum Wunsch nach Geschwindigkeitsüberwachung geführt.

„Die von der Bevölkerung oftmals geforderte Durchführung von Messungen in verkehrsberuhigten Bereichen gestaltet sich aus zwei Gründen schwierig“, sagt der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Harald Pütz. „Zum einen kann mein Messdienst durch die hier verwendete Erfassungstechnik Messungen unterhalb von 10 km/h gar nicht durchführen. Zum anderen zeigt die aktuelle Rechtsprechung, dass die zu überwachende Schrittgeschwindigkeit keinen definierten Wert besitzt. Deshalb kann auch kein eindeutig bezifferbarer Geschwindigkeitsverstoß zugrunde gelegt werden.“

Bei einer Straßengestaltung, wie in Swisttal-Buschhoven, ist ein Aufenthalt von Fußgängerinnen und Fußgängern, geschweige denn spielenden Kindern auf der Fahrbahn zu gefährlich. Der verkehrsberuhigte Bereich führt zu einer Scheinsicherheit, die vom Straßenverkehrsamt ausgeräumt werden muss.

Im Zuge der Überprüfung des Bereichs wurde deshalb vorrangig darauf geachtet, ob mit verschiedenen Bauelementen die gefahrene Geschwindigkeit verringert werden kann. „Um die Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich zu erfüllen, müsste die komplette Straße umgebaut werden“, sagt Swisttals Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner. „Der Gesetzgeber fordert einen niveaugleichen Ausbau der Straße. Dies würde enorme Kosten verursachen, die den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Allgemeinheit nicht zuzumuten sind. Nach Würdigung der Gesamtumstände – und schweren Herzens – haben wir uns daher der Auffassung des Straßenverkehrsamtes und der Polizei angeschlossen. Der verkehrsberuhigte Bereich muss aufgehoben werden, da die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger höchste Priorität hat.“

Alle an dem Verfahren beteiligten Fachbehörden haben sich einvernehmlich darauf geeinigt, den verkehrsberuhigten Bereich aufzuheben und in eine Tempo 30-Zone umzuwandeln.

Pressemitteilung des

Rhein-Sieg-Kreises

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