- Anzeige - Dr. Ralph Burkard, Fachanwalt für Verkehrsrecht informiert
Verkehrsunfall? Sofort zum Fachanwalt!
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nehmen viele Geschädigte die Schadensregulierung selbst in die Hand. Tatsächlich werden sie in solchen Fällen aber von der Versicherung des Unfallgegners „beraten“. Es erfolgen Aufklärungen der Versicherung zu vermeintlichen Verpflichtungen des Geschädigten, den Schaden gering zu halten. Damit einher gehen „Anweisungen“ der Versicherung, sich in bestimmter Weise zu verhalten.
Einige Versicherungen bieten die Reparatur des Unfallwagens in einer Partnerwerkstatt an und stellen für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Ersatzwagen zur Verfügung. Klingt verlockend. Was die Wenigsten wissen: Mit all diesen Maßnahmen wollen die Versicherungen in erster Linie Geld Sparen. Die Interessen des Geschädigten an der Schadensregulierung stehen damit nicht im Vordergrund und dieser erhält zum Teil nicht alle ihm entstandenen Schäden erstattet.
Beispiele aus der Praxis: Bei Fahrzeugen neueren Datums steht dem Geschädigten eine Wertminderung zu. Wird der Wagen einem Sachverständigen nicht vorgeführt und sogleich in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert, erfolgt keine Feststellung zur Wertminderung. Die Wertminderung wird somit nicht erstattet, obwohl Sie zum Teil mehrere hundert Euro, ja sogar über tausend Euro ausmachen kann. Benötigt der Geschädigte keinen Mietwagen während der Reparatur, kann er stattdessen Nutzungsausfallentschädigung in Form von Bargeld während dieser Zeit beanspruchen. Das können je nach Reparaturdauer mehrere hundert Euro sein, sofern der Geschädigte auf den ihm angebotenen kostenlosen Mietwagen verzichtet. Bei Personenschäden stehen dem Geschädigten über das Schmerzensgeld hinaus nicht selten weitere Ansprüche zu. So können bei Hausfrauen/-männern wegen Ausfall in der Haushaltführung erhebliche Zahlungsansprüche entstehen.
Im Ergebnis ist daher wichtig:
Der Unfallverursacher und dessen Versicherung schulden Schadenersatz. Deren Interesse besteht darin, den Regulierungsbetrag möglichst gering zu halten. Unter Umständen zum Nachteil des Geschädigten. Eine objektive Information oder sogar Beratung können Sie mithin von dieser Seite nicht erwarten. Wenden Sie sich daher nach einem Unfall immer an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser setzt Ihre sämtlichen Ansprüche in Ihrem Interesse durch. Dabei ist das Honorar für Ihren Anwalt von der Versicherung des Unfallgegners zu tragen. Damit entstehen Ihnen in einem solchen Fall noch nicht einmal Kosten für die fachkundige Vertretung.
Dr. Ralph Burkard,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
