Allgemeine Berichte | 01.02.2017

Veterinäramt Cochem-Zell

Verlängerte Aufstallungspflicht

Aufstallungspflicht von Geflügel wurde bis Ende März verlängert

Cochem-Zell. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat, wie bereits angekündigt, die Aufstallungspflicht von Geflügel in einem Radius von 500 m um das Moselufer bis Ende März verlängert.

Die Verfügung zur Aufstallung geht an alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter in dem genannten Gebiet. Seit vergangener Woche wurden nunmehr zehn tote Schwäne am Moselufer im Bereich der Verbandsgemeinde Zell gefunden. Wie bereits mitgeteilt, konnte bei einem Schwan, zwischenzeitlich die europaweit grassierende hochansteckende Variante des aviären Influenzavirus H5N8 durch das Friedrich-Loeffler-Institut festgestellt werden. Die weiteren Untersuchungsergebnisse stehen noch aus. Die Aufstallung ist wichtig, um die Geflügelhalter vor dem Eintrag der Geflügelpest zu schützen. Ein besonderes Risiko besteht durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel, insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen. Der Fund der toten Schwäne im Bereich des Moselufers bestätigt die Notwendigkeit dieser Maßnahme.

Sicherheitsmaßnahmen

Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass die Geflügelhalter neben der Aufstallung insbesondere folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten haben:

- Tragen von geeigneter Schutzkleidung,

- strikter Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe,

- Verwendung von geeigneten Desinfektionsmatten und -bädern zu Stiefelbehandlung vor dem Stallzugang,

- hygienische Reinigung der Hände vor dem Kontakt mit den Tieren des Bestandes.

Die Übertragung des Virus erfolgt in der Regel nicht über die Luft, sondern durch einen direkten Kontakt mit den infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit verunreinigten Materialen wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Schutzkleidung sowie Fahrzeugen. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Tier nicht anfassen, sondern dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter Tel. (0 26 71) 61 - 1 70 melden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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