Stadt Koblenz erstellt neuen qualifizierten Mietspiegel
Verlässliche Orientierungshilfe
Koblenz. Die Stadt Koblenz beabsichtigt in diesem Jahr den Mietspiegel, der Auskunft über den durchschnittlichen Mietpreis von nicht preisgebundenen Mietwohnungen gibt, aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu zu erstellen. Die Neuerstellung ist notwendig, damit der Mietspiegel sein Qualitätsmerkmal „qualifiziert“ nicht verliert. Nur so bietet er eine verlässliche Orientierungshilfe auf dem Koblenzer Mietwohnungsmarkt.
Die erforderlichen Informationen zur Neuerstellung des Mietspiegels werden aus einer kombinierten Mieter-Vermietererhebung gewonnen. Allerdings erfüllen nicht alle Wohnungen die Kriterien, um in den Mietspiegel einfließen zu können. Aus diesem Grund wird vorab unter den Mieterhaushalten ein schriftliches Screening (Vorabauswahl) durchgeführt, um mietspiegelrelevante Wohnungen zu identifizieren. Nur für diese Wohnungen müssen anschließend die Mietspiegelfragebögen ausfüllen. Dies soll hauptsächlich per Online-Erhebung erfolgen. Die Vorabauswahl findet im Mai 2018 und die Mietspiegelerhebung im Juni statt. Sobald der ausgefüllte Screeningbogen in der Statistikstelle eingetroffen ist und der Haushalt relevant ist, wird der/die zugehörige VermieterIn angeschrieben und gebeten den Vermieterbogen auszufüllen.
Inhalte des Fragebogens sind unter anderem die Größe der Wohnung, Baujahr, Lage, Mietzins und Ausstattung der gemieteten Wohnung.
Die Neuerstellung des Mietspiegels wird begleitet durch den Arbeitskreis Mietspiegel, in dem externe Akteure des Wohnungsmarktes und die Interessensvertretungen wie der Mieterbund Mittelrhein e.V., der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Koblenz e.V. und der Vermieterverein e.V. vertreten sind. Sollten die Bürgerinnen und Bürger Fragen zum Mietspiegel haben, so können diese auch gerne an die Mitglieder des Arbeitskreises gerichtet werden.
Die kommunale Statistikstelle möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Angaben selbstverständlich streng vertraulich behandelt werden. Die Daten werden anonym, das heißt ohne Namen, nach den Richtlinien des Landesstatistikgesetzes, des Landesdatenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes ausschließlich in der von anderen Verwaltungseinheiten abgeschotteten Statistikstelle gespeichert. Die Stadt Koblenz bittet die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung und um eine zeitnahe Rücksendung des Fragebogens!
Neuer Mietspiegel Anfang 2019
Mit der Herausgabe des neuen Mietspiegels wird voraussichtlich Anfang 2019 gerechnet.
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Daniela Schüller, Tel. (02 61) 1 29 12 47; E-Mail: Daniela.Schueller@stadt.koblenz.de oder auf www.mietspiegel.koblenz.de.
Pressemitteilung der
Stadt Koblenz
