Angliederungsgenossenschaft Steinen

Versammlung

Steinen. Am Mittwoch, 5. Oktober findet um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus der Ortsgemeinde Steinen eine Versammlung der Angliederungsgenossenschaft Steinen statt. Stimmberechtigt sind alle Grundstückseigentümer der dem Eigenjagdbezirk Steinen angegliederten bejagbaren Flächen, nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht, oder nicht ausgeübt werden darf, sind insoweit nicht Mitglieder der Angliederungsgenossenschaft. Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen. Die Genossenschaftsversammlung ist nicht öffentlich. Die Jagdgenossen können bis zu einer Woche vor der Versammlung, Erweiterungen der Tagesordnung einreichen.

Tagesordnung: 1. Neuwahl des Jagdvorstandes. 2. Verschiedenes.