Allgemeine Berichte | 18.01.2021

Frist für Betreiber von Photovoltaikanlagen läuft ab

Viele Betroffene haben ihre Anlagen noch nicht registriert

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Foto: Marcelo Peerenboom/evm

Kreis Cochem-Zell. Wer privat Strom erzeugt und ins öffentliche Netz einspeist, muss seine Photovoltaikanlage in das Marktstammdatenregister eintragen. Dies betrifft auch Betreiber von Blockheizkraftwerken und Batteriespeichern. Darauf weisen die Energienetze Mittelrhein (enm) hin. Die Übergangsfrist für Bestandsanlagen endet am 31. Januar. Wer bis dahin seine Anlage nicht in das amtliche Register einträgt, verliert seinen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Gesetz).

Insgesamt hatte der Gesetzgeber eine 24-monatige Übergangsfrist eingeräumt. Ab dem 1. Februar werden für Einheiten, die nicht registriert sind, Zahlungen, von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem EEG eingestellt. „Wir haben hier als Netzbetreiber keinen Spielraum, sondern dürfen dann keine Entgelte mehr auszahlen“, betont Marcelo Peerenboom, Pressesprecher der evm-Gruppe, zu der die enm zählt. „Auch nach mehrfachen Erinnerungen gibt es leider auch im Kreis Cochem-Zell zahlreiche Betreiber, die ihre Anlagen bisher nicht ins Marktstammdatenregister eingetragen haben“, so Peerenboom.

Auch Anlagen, deren Strom nicht vergütet wird, müssen eingetragen werden. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld. Das Register ist unter www.marktstammdatenregister.de zu finden.

Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an die Bundesnetzagentur, Tel. (02 28) 14 33 33, wenden. Auch bei der enm gibt es Ansprechpartner: Torsten Brandt, torsten.brandt@enm.de.

Pressemitteilung der

evm

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Foto: Marcelo Peerenboom/evm

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